Lokalverbot für Bündnis 90/Die Grünen

Mit ihrer letzten geplanten Verschärfung des Nichtrauchergesetzes sind die Grünen offensichtlich einen Schritt zu weit gegangen. Nun trifft sie der geballte Zorn der geschädigten Gastwirte umso härter. In immer mehr Kneipen und Restaurants haben Mitglieder der grünen Fraktion ab sofort Hausverbot

Lokalverbot für Bündnis 90/Die GrünenBegonnen hatte alles in Halle. Dort war der Werbefachmann Kevin Dietrich bis vor kurzem noch als Sachverständiger der SPD im Stadtrat zugegen gewesen. Angesichts der bornierten Haltung der dortigen Landespartei im Streit um das Nichtrauchergesetz hatte er der Politik frustriert den Rücken gekehrt. Zumindest im Rathaus. Zuhause in seiner Werbefirma hingegen bastelte er an einem Plan, der die Grünen bis ins Mark treffen sollte. Es entwarf ein Plakat mit der Aufschrift:

„Lokalverbot für Fraktionsmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen.” ergänzt durch den Zusatz

“Freiheit für Raucherkneipen, ihr Kulturbanausen.”

Lokalverbot für Bündnis 90/Die Grünen

Zunächst hatten sich sechs Wirte aus Halle zur Teilnahme an der Aktion bereit erklärt. Doch es wurden schnell mehr. Bald trafen auch aus den umliegenden Gemeinden Anfragen wegen des Plakates ein, immer mehr Wirte in NRW begannen, auf den Zug aufzuspringen. So fordern inzwischen auch Wirte aus Gelsenkirchen- Buer ein stadtweites Lokalverbot für Grünenpolitiker. Im Markttreff an der Nienhofstraße oder in Rosi’s Marientor brauchen die Grünen es gar nicht erst zu versuchen, sie würden ohnehin nicht mehr hereingelassen. Dies darf nicht verwundern. Der Schaden, den die Grünen bei den Gastwirten angerichtet haben, ist immens. So hat der Gaststättenverband DEHOGA in einer Umfrage ermittelt, dass 51 Prozent aller Befragten ein absolutes Rauchverbot ablehnen, nur 47 Prozent sind dafür. Von den Gastwirten lehnen 72 Prozent das neue Gesetz ab. Sie befürchten existenzbedrohende Umsatzverlusste, sollte die Verschärfung der bisherigen Regelung durchgesetzt werden.

„Sollte das Gesetz wie geplant umgesetzt werden, würde dies das Aus für viele tausend Kneipen bedeuten.“ Dieser Ansicht ist Hans-Dietmar Wosberg, Vizepräsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen. Und er scheint Recht zu behalten. Allein im letzten Jahr mussten in Duisburg 84 Gaststätten wegen des Rauchverbots in Gaststätten die Pforten schließen und Insolvenz anmelden. In dieselbe Kerbe schlägt sein Kollege Thorsten Hellwig: „Getränk, Gespräch und vielleicht noch etwas Musik reicht vielen Gästen nicht mehr,“ und weiter: „eine Kneipe ohne Zigaretten funktioniert ähnlich gut wie ein Restaurant ohne Essen, nämlich gar nicht.“

Die Grünen zeigten sich so freundlich, zutiefst empört zu reagieren. Dass der Stachel an genau der richtigen Stelle sitzt, bewies zum Beispiel Schul-, Bildungs- und Sport-Dezernent der Grünen mit einem Statement: „Das ist rechtlich fragwürdig und zutiefst undemokratisch.“ Eine glatte Falschinformation, denn jeder Wirt genießt in seiner Gaststätte Hausrecht und kann rauswerfen wen er will und wann er will. Oder Werner Blanke, Vertreter der Grünen in der Bezirksvertretung Nord. Er findet die Entscheidung, ihm und seiner Partei Lokalverbot zu erteilen „absolut heftig“ und befürchtet sogar, dass demnächst auch das Tankverbot für Grüne kommen könnte, nur weil sich seine Partei für Autos stark mache, die weniger Benzin verbrauchen. Das ist natürlich gequirlter Unfug, beweist jedoch klar, dass die Ohrfeige saß.

Lokalverbot für Bündnis 90/Die GrünenWas könnte man noch so tun im eigenen Land? Schön wäre es beispielsweise, wenn das Lokalverbot deutschlandweit auf die gesamte Bundesversammlung ausgedehnt würde. Ackermann feiert seinen Geburtstag ohnehin auf Steuerzahlers Kosten im Kanzleramt. Dann soll Angie ihren Rotwein doch künftig in der Bundestagskantine degoustieren, überhaupt sollte die ganze korrupte und kriminelle Mischpoke nirgends im eigenen Land mehr einen Fuß über eine andere Türschwelle als die eigene setzen dürfen. Das wäre endlich einmal ein richtig bürgernaher Volksentscheid, am besten verbunden mit Hausarrest bis zur nächsten Steinzeit.

Quellennachweis und weiterführende Links:



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