Schon seit vielen Jahren ist es ein wichtiges Thema: die Lohnungleichheit in der Schweiz. Während in Luxemburg die Lohndifferenz mit 5.5% zwischen Frauen und Männern die tiefste europaweit ist, hinkt die Schweiz mit rund 18% weit hinterher. Was dabei auffällt: Luxemburg pflegt eine strikte Lohntransparenzpolitik, die sogar gesetzlich verankert ist. Würde eine solche Politik auch der Schweiz helfen, Lohndifferenzen zu minimieren?
Vorab muss definiert werden, was unter Lohntransparenz zu verstehen ist. Es kann zwischen drei Arten verschieden werden. Erstens gibt es die sogenannte summarische Lohntransparenz: Positionen, beziehungsweise Berufstitel, werden mit den dazugehörigen Löhnen offengelegt. Zweitens findet die Lohnsystemtransparenz Anwendung. Bei dieser wird, wie der Name schon sagt, das innerbetriebliche System der Lohnverteilung offen kommuniziert. Drittens existiert die individuelle Lohntransparenz, wobei die Löhne jedes einzelnen Mitarbeitenden dargelegt werden. Was aber für eine transparente Lohnpolitik, egal welcher Art, spricht, ist eindeutig: Transparenz schafft Klarheit. Klarheit darüber, was der Arbeitskollege verdient; Klarheit darüber, was einem zusteht und Klarheit darüber, wie viel man berufstechnisch der Firma wert ist. Dadurch können Unstimmigkeiten eliminiert werden und sich schlussendlich der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann zumindest angenähert werden.
Systeme mit Schwierigkeiten verbunden
Auf der anderen Seite gestaltet sich ein solches Vorhaben schwierig: Nur, weil bestimmte Berufe gleich heissen, muss das nicht heissen, dass die Mitarbeitenden dabei gleiche Aufgaben haben oder die gleiche Verantwortung tragen. Dadurch sollte Arbeitgebern ein gewisser finanzieller Spielraum, ein sogenannter „Verdienstbereich“, gewährt werden, um für Gerechtigkeit zu sorgen.
Unter dem Strich zeigt sich: Die Anwendung einer Lohntransparenzpolitik alleine genügt nicht, um lohntechnische Diskriminierungen zu beseitigen. Allerdings kann es enorm dazu beitragen, Klarheit zu schaffen und somit Gleichberechtigung auf Lohnebene zu stärken.
Parteien und Bund setzen sich dafür ein
Die SP hat sich bereits einmal für eine betriebsinterne Offenlegung der einzelnen Saläre sowie obligatorische Lohnkontrollen eingesetzt. Dabei sollte eine Lohnanalyse alle drei Jahre an eine Kontrollbehörde erfolgen. Im Juli 2017 ist der Bund mit einem ähnlichen Vorschlag vorgestossen. Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sollten über eine Informationspflicht innerhalb der Firmen verfügen, sowie eine Lohnanalyse alle vier Jahre erstellen und diese an eine Instanz zur Überprüfung senden.
Massnahmen, die Sie selbst treffen können, um zu sehen, wie Sie lohntechnisch bezüglich des Durchschnittswertes in der Schweiz stehen, sind diverse Lohnrechner. Möglichkeiten sind beispielsweise der Lohnrechner von Lohncheck Schweiz oder „Salarium“, der Lohnrechner des Bundesamts für Statistik.