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Lohnsteuerkarte beantragen – so geht’s
Bisher erhielt man die Lohnsteuerkarte in Papierform bei der zuständigen Gemeinde. Seit dem 01.01.2013 wird dieses Verfahren durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) abgelöst.
Neue Regelungen vereinfacht Beantragung
Für die Ausstellung einer Lohnsteuerkarte, gelten ab dem 01.01.2013 neue Regelungen. Die Erstausstellung erfolgte bisher im Allgemeinen nur auf Antrag bei Ihrer zuständigen Gemeinde.
Weil der Verwaltungsaufwand der alten Lohnsteuerkarten-Verfahren als zu groß befunden wurde, sind seit Anfang des Jahres 2011 nicht mehr die Bürgerämter, sondern die Finanzverwaltungen dafür verantwortlich. Ihr Arbeitgeber übermittelt seit der neuen Regelung Steuer, Abgaben und Jahreslöhne direkt an das zuständige Finanzamt. Aus diesem Anlass haben Arbeitnehmer 2009 zum letzten Mal eine Lohnsteuerkarte für das Folgejahr erhalten. Die neue Regelung und die Einführung des elektronischen Lohnsteuerverfahrens ist für alle Beteiligten (z.B. die Gemeinde, das Finanzamt, Ihrem Arbeitgeber) eine enorme Erleichterung. Denn die elektronische Kommunikation unter den Beteiligten erfolgt wesentlich schneller als mit Papier. Auch bei einer Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale muss fortan keine Lohnsteuerkarte mehr vorgelegt werden.
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Wenn Sie im Jahre 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigen, so wird Ihnen das Finanzamt, auf Antrag, einen Ersatz ausstellen. Alle Änderungen, wie beispielsweise der Wechsel der Lohnsteuerkarte oder Eintragungen von Freibeträgen, werden ab 2011 nur noch vom Finanzamt vorgenommen.
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