Der Ausschuss für Jugendschutz und Medieninhalte sowie der Rechts- und Zulassungsausschuss der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) haben sich in ihren Sitzungen mit den Ergebnissen der Programmanalysen von „Antenne Bad Kreuznach“, „Antenne Kaiserslautern“ und „Antenne Koblenz“ sowie von wwtv und TV Mittelrhein beschäftigt.
Alle drei Hörfunksender sind verpflichtet, in ihren Programmen einen bestimmten Anteil an regionalen Informationen für das jeweiliges Verbreitungsgebiet zu senden. Die Analyse legte deshalb den Schwerpunkt auf die Überprüfung dieser lizenzrechtlichen Vorgaben.
Im Ergebnis erfüllen alle drei Sender die lizenzrechtlichen Anforderungen. Dabei zeichnet sich Antenne Bad Kreuznach durch einen besonders hohen Anteil an lokalen und regionalen Informationen am Nachmittag und frühem Abend aus.
Der Sender Antenne Koblenz sendet durchgehend einen hohen Anteil der lizenzrechtlich relevanten Inhalte. In der Analyse konnte darüber hinaus festgestellt werden, dass alle drei Sender ein breites Themenspektrum mit ihren Inhalten abdecken.
Die beiden untersuchten Fernsehsender können im Norden von Rheinland-Pfalz empfangen werden, wobei TV Mittelrhein vor allem die linksrheinischen und wwtv die rechtsrheinischen Regionen abdeckt. Gemäß den lizenzrechtlichen Vorgaben müssen beide Sender Inhalte mit regionalen und lokalen Bezügen zum jeweiligen Verbreitungsgebiet ausstrahlen. Beide Sender kamen diesen Anforderungen nach.www.lmk-online.de