von Georg Korfmacher
MÜNCHEN. (fgw) Im grossen Meer der Kirchenprivilegien herrscht schon Kappelwasser. Gleichwohl legt unser Staat noch eins drauf: jetzt sollen auch andere Religionen zu ähnlichen Privilegien kommen wie die Amtskirchen. Staatsausgaben wie im Tollhaus. Von der im Grundgesetz festgeschriebenen Neutralität gegenüber Religionen keine Spur. Auch nicht vom Gebot der Ablösung von Staatsleistungen an die Kirchen.
Der Besuch des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan in unserer Republik wirft für manche recht unbequeme Fragen auf. Integration bei türkischem Kulturerbe: Ja. Assimilation wie auch immer: Nein. Bei solchen klaren Aussagen schlagen Kritik und tausend Fragen Purzelbäume, zumal zeitgleich die Deutsche Islam Konferenz (DIK) und eine grössere Finanzierung islamischer Einrichtungen aus Steuergeldern von sich reden machen. In beiden Fällen handelt es sich um Institutionalisierung bzw. Finanzierung von Religionsgemeinschaften im Widerspruch zu dem seit über 90 Jahren bestehenden Auftrag an unsere Politik, Staatsleistungen abzulösen und die Grundsätze dafür aufzustellen (§138 WRV vom 11.8.1919, §140 GG).
Anstatt sich nun diesem Verfassungsauftrag zu stellen, haben die christlichen Kirchen ihre eigennützigen Positionen dreist zementiert, insbesondere die Catholica mit dem Konkordat von 1933, wofür seinerzeit den Ermächtigungsgesetzen zugestimmt und Hitler an die Macht gebracht wurde und das den Steuerzahler heute noch jährlich knapp 20 Mrd. € für beide christlichen Grosskirchen kosten. Absurd ist die Sache auch, wenn man bedenkt, dass beide Kirchen überaus reich an Vermögen, Grund und Boden sind, während ein Bezieher von Grundsicherung einen totalen Vermögensstriptease hinlegen und zuerst dessen Verwertung nachweisen muss, bevor er auch nur einen Cent vom Staat bekommt. „Wer das erfassen kann, der erfasse es”! (Mt. 19, 12).
Aber Diskussionen um und über den Islam sind ein willkommenes Manöver, um von eigenen Versäumnissen abzulenken: lieber den anderen etwas zubilligen als auf eigene Privilegien verzichten.
Im Rahmen der DIK will der Staat den Islam an die Leine legen, was wortgewaltig mit „Institutionalisierung” bezeichnet wird, und unser Bildungsministerium will über 4 Mio. € in die Einrichtung muslimischer Institute allein an der Uni Erlangen-Nürnberg investieren. Dort werden selbstredend (wie bei den christlichen Brüdern), nur linientreue Professoren eingesetzt. Wo bleibt da die Freiheit der Wissenschaft? Beides läuft dem Abslösungsgebot nach § 138 WRV/§ 140 GG zuwider und ist demnach nicht nur nach laizistischen Masstäben unzulässig.
Ausserdem ist es völlig unproduktiv. Wer Sonderrechte oder Privilegien schafft, erzeugt Benachteiligung und Separation. Religion ist Privatsache und muss so als Menschenrecht behandelt und geschützt werden. Dazu hat sich die Bundesrepublik durch Anerkennung der „Erklärung der Menschenrechte” von 1948 ausdrücklich bekannt. Religion oder Weltanschauungen welcher Art auch immer dürfen sich in Aufgaben des Staates nicht einmischen und sich dort auch keine Privilegien zusichern lassen. Das heisst für den Staat, dass er alle gleich behandelt und keinen privilegiert. Nur dann funktioniert Integration. Wieso soll ein Muslim das Gehalt für einen katholischen Bischof über seine Steuerabgaben mitfinanzieren? Und jeder Katholik wird sich fragend an den Kopf langen, wenn er für muslimischen Religionsunterricht bezahlen soll. Solche Gebaren führen zwangsläufig zu Zahlungen wie im Tollhaus und eben nicht zu demokratischer Verständigung, Toleranz und Integration. Aber unser neuer Innenminister hat schon die nächste Bombe gelegt, indem er den Islam nicht als zu Deutschland gehörig abtut. Er ist wohl noch nie durch Köln oder Berlin spaziert. Ob er will oder nicht, unsere Demokratie hat längst ihre rein christliche Tünche verloren.
[Erstveröffentlichung: Freigeist Weimar]