LINKE Laizisten

Von Nicsbloghaus @_nbh

Während es in der SPD eher schlep­pend voran geht mit der Akzeptanz des Laizismus, kann bei den Linken eine “Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Laizismus” bereits einen ers­ten wich­ti­gen Schritt fei­ern.

Denn die Arbeitsgruppen in Bayern, NRW und Thüringen sind als Landesarbeitgruppen (LAG) aner­kannt wor­den und eine Anerkennung der BAG steht bevor. Auf der Webseite der (Bundes)LINKEN fin­det sich nun der Aufruf der drei LAG zur Gründung der BAG:

Die aner­kann­ten Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) Laizismus in Bayern und Thüringen sowie die LAG Laizismus (LGr.) in Nordrhein-Westfalen sind überein gekom­men, eine Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Laizismus ins Leben zu rufen. Sie rufen die Laizistinnen und Laizisten in den ande­ren Landesverbänden auf, eben­falls sol­che Landesarbeitsgemeinschaften zu grün­den bzw. wo das der­zeit noch nicht mög­lich ist, sich direkt als Mitglied bei der BAG Laizismus anzu­mel­den. Die Vorstände der drei auf­ru­fen­den LAG haben ihre Landessprecher bzw. Vorsitzenden beauf­tragt, als gleich­be­rech­tigte Mitglieder eines “Vorläufigen Arbeitsausschusses” die Leitung der BAGvorerst zu über­neh­men. Alle wei­te­ren Formalien blei­ben einer kon­sti­tu­ie­ren­den Mitgliederversammlung noch in die­sem Jahr vor­be­hal­ten.

Für die Laizisten inner­halb der Partei DIE LINKE bedeut das, dass es ent­we­der acht aner­kannte LAG’s geben muss oder ein hal­bes Prozent der Gesamtmitgliedschaft, die in acht Landesverbänden orga­ni­siert sein müs­sen. Aktuell wären das nicht ganz 350 Mitglieder.

Derzeit zäh­len die orga­ni­sier­ten Laizisten etwa 220 bis 230 Mitglieder in drei aner­kann­ten LAG (siehe oben) sowie Einzelmitglieder aus Berlin, Sachsen, Ba-Wü, Niedersachsen und Hessen.

Der Bundesvorstand der LINKEN spricht eine Anerkennung aus, wenn eine von bei­den Voraussetzungen erfüllt sind. Die BAG Laizismus kann frei arbei­ten, bedarf kei­ner Vorstandsgenehmigung – ganz im Unterschied zu den Regularien in der SPD.

Die Anerkennung als BAG bedeu­tet, dass die BAG Abgeordnete zu den Parteitagen ent­sen­den darf und finan­zi­elle Mittel von der Partei bekommt.

Nic

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