wenn Du Dein Kreuz bei einer Partei auf einem Wahlzettel in Deutschland gemacht hast, hast Du Dich in jedem Fall für eine Partei entschieden, die ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist und die mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihr nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe wahrnimmt. Da eine Partei selbst dann nicht verfassungswidrig ist, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht anerkennt, weil der Schutz von Parteien durch das Grundgesetz erst dort endet, wo diese den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden können, musst Du Dir über Belehrungen sogenannter Demokraten im Hinblick auf die von Dir getroffene Wahl keine Gedanken machen, wenn diese Dir das Recht zur Wahl einer auf dem Wahlzettel aufgeführten Partei absprechen wollen. Denn sie haben offensichtlich nicht erkannt, dass Deine Wahl ein wichtiger Teil unserer Demokratie ist und die Abgabe auch Deiner Stimme für die von Dir gewählte Partei ein durch unsere freiheitlich demokratische Grundordnung besonders geschütztes Rechtsgut ist.399e16cb3e0f46acbcf4115bbc1a48ef
Lieber Protestwähler,
Autor des Artikels : Ralf Moebius
Zum Original-ArtikelRechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, Anwalt in Hannover.