LG Hamburg: Arbeitsbeschaffung für Abmahnanwälte

LG Hamburg: Arbeitsbeschaffung für AbmahnanwälteDas Landgericht Hamburg hat mal wieder eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Abmahnanwälte realisiert, die die Betreiber von Internetseiten teuer zu stehen kommen kann:

Dieses Gericht geht in einer einstweiligen Verfügung davon aus, dass Betreiber von Internetseiten mit einer allgemeinen Gewinnerzielungsabsicht von sich aus überprüfen müssen, ob auf den verlinkten Seiten möglicherweise gegen das Urheberrecht verstoßen wird (Az.: 310 0 402/16).

Macht Europa das Internet platt?

Das Hamburger Gericht beruft sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September. Da hatten die Luxemburger Richter entschieden, dass ein Link auf eine Seite mit illegal hochgeladenen Inhalten unter bestimmten Bedingungen auch eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann.

Entscheidung erschüttert das Internet in seinen Grundfesten

Nach Angaben der Kanzlei Spirit Legal LLP handelt es sich mit dem Beschluss des LG Hamburg um die erste Berücksichtigung des EuGH-Urteils in einem Rechtsstreit in Deutschland. Die Kanzlei hält die Entscheidung selbst für sehr bedenklich, weil sie das Internet „in seinen Grundfesten“ erschüttere. Es sei ihr aber darum gegangen, in einer Art Musterverfahren zu klären, wie ein deutsches Gericht die europäischen Vorgaben umsetzt.

Worum es in dem Fall ging

Ein Foto mit hineinmontierten Ufos hat das Urteil des LG Hamburg ausgelöst.Bei dieser Verfügung ging es um das Foto eines Gebäudes, in das auf einer Internetseite Ufos hineinmontiert worden waren. Der klagende Fotograf hatte auch eine Creative-Commons-Lizenz erteilt, die eine Bearbeitung erlaubte. Allerdings war die Bearbeitung nicht kenntlich gemacht worden. Weil der Beklagte von seiner Website aus auf die Seite mit dem Foto verlinkt hatte, hatte ihn der Fotograf dazu aufgefordert, diesen Link zu entfernen.

In seiner einstweiligen Verfügung gab das Gericht jetzt dem Fotografen recht. Die Bedingungen, die der EuGH für eine illegale Verlinkung aufgestellt habe, seien in diesem konkreten Fall erfüllt, heißt es in der ausführlichen Begründung. Bezüglich der Gewinnerzielungsabsicht komme es nicht auf den einzelnen Link oder Text, sondern auf die Internetseite als solche an.

Was das für die Zukunft des Internet bedeutet

Sollte dieser Unsinn Recht bleiben, dürfte die gewerbliche Nutzung des Internets bald Geschichte sein, weil aus Angst vor händereibenden Abmahnanwälten niemand mehr auf seinen Seiten einen Link auf eine fremde Internetseite setzen wird.

Stellen Sie sich doch einmal vor, sie geben bei Google „Weihnachtsgeschenk“ ein und bekommen als Antwort zurück: „Aus rechtlichen Gründen können wir Ihnen leider keine weiterführenden Links zu Weihnachtsgeschenken anbieten. Dank-Emails bitte an das Landgericht Hamburg und den EuGH.

Und täglich grüßt die Störerhaftung

An dem Fall fällt ja auch einmal wieder auf, daß das Gericht hier jemanden über das unselige, postfaktische deutsche Kunstrukt der Störerhaftung, einem nahen Verwandten der Sippenhaft aus noch unseligeren Zeiten, bestraft, der im Grunde keine Urheberrechtsverletzung begangen hat.

Erklären Sie mal Ihren Kindern, warum man für etwas bestraft wird, was man nachweislich nicht getan hat! Nach diesem kranken Rechtskonstrukt der deutschen Justiz müsste ja jeder Arbeiter, der beim Bau einer Straße geholfen hat, für einen Überfall, nach dem die Täter über diese Straße geflohen sind, zur Verantwortung gezogen werden!

Nicht der erste Rundumschlag gegen das Internet

Bei der Justizposse des Landgerichts Köln zu den rechtswidrigen Redtube-Porno-Abmahnungen zu Weihnachten 2013 und dem nachfolgenden Pixelio-Urteil 2014, das jedes Bild im Internet zur Abmahnfalle machte, fragte man sich ja, ob alle jungen Richter Deutschlands, die mit dem Internet nichts am Hut haben, zurzeit nach Köln versetzt werden.

Die Frage ist jetzt wohl beantwortet: Nicht internetaffine junge Juristen mit Ambitionen, die dazu neigen, das Kind mit dem Bade auszuschütten, landen heutzutage offensichtlich nicht mehr in Köln, sondern am Landgericht Hamburg…

Foto: Claus-Joachim Dickow, CC BY 2.5

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