LEXIKON: Das neue Insolvenzrecht

Die Sanierung, also das Überleben, nicht mehr nur die Abwicklung und das Ende eines insolventen Unternehmens steht im Vordergrund der Insolvenzrechtsreform, die zum 1.1.2013 inkraft treten soll. Vor allem sollen die Spielräume erweitert werden, innerhalb derer die Gläubiger und Eigentümer agieren können sollen. Bislang waren dem Geschäftsführer eines havarierten Betriebes alle Aktivitäten zu dessen Rettung untersagt, der Insolvenzverwalter – vom Gericht eingesetzt nach nicht immer nachvollziehbaren Regeln – übernahm eigenverantwortlich das Ruder. Ob der vom Geschäft des Schuldners überhaupt etwas verstand, ob er ein Interesse an dessen Fortführung hatte, ob er den Betroffenen Nutzen oder gar Schaden brachte, war praktisch irrelevant.

Das soll sich nun ändern: Gläubiger werden künftig an der Auswahl des Insolvenzverwalters beteiligt und Schuldnern wird ermöglicht, im sogenannten Schutzschirm-Verfahren ihren Betrieb in Eigenregie weiterzuführen. Der Ansatz ist nachvollziehbar, mehr noch, er ist überfällig. Wer sollte mehr Verständnis für das Unternehmen haben, mehr Chancen auf Sanierung erkennen, wer die Gläubigerstruktur und deren Interessen besser einschätzen können als der Eigentümer oder Geschäftsführer?

Hintergrund für die Reform ist, das Ende eines Unternehmens, das noch über Substanz und Struktur sowie Auftraggeber und Potenzial verfügt, zu vermeiden, und gescheiterten Unternehmern eine zweite Chance und damit eine Zukunft zu geben. Darüber hinaus trifft eine Insolvenz, die ein „Aus“ bedeutet, häufig auch Gläubiger, die sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können und bereit sind, dafür in Verhandlungen zu treten. So kann beispielsweise eine Umwandlung von Forderungen in Gesellschaftsanteile infrage kommen. Kurz, eine Insolvenz soll gemeinsam bewältigt werden können, wenn das gewünscht und möglich ist.

Das entsprechende ESUG (Gesetz zur Erleichterung der Unternehmenssanierung; BT-Drucksache 17/5712 vom 4.5.2011) will Verfahren früher einleiten, effizienter gestalten, die Abwicklung beschleunigen sowie Absprachen zwischen den Beteiligten zu erleichtern. Dafür ist vorgesehen, Gläubiger Einflussnahme bei der Auswahl des Insolvenzverwalters zuzugestehen. Dafür sollen die Gerichte bereits unmittelbar nach Eingang eines Eröffnungsantrags einen vorläufigen Gläubigerausschuss einsetzen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ebenfalls reformiert wird die Eigenverwaltung, die es dem Schuldner erlaubt, die Geschäfte unter Aufsicht weiter zu führen. Bei dieser Form der Insolvenzverwaltung wird ein Sachwalter bestellt, der nicht agiert wie der Insolvenzverwalter, sondern sich auf Kontrolle beschränkt. Zudem sind Vollstreckungsmaßnahmen ausgeschlossen und dem Schuldner darf  die Verfügungsgewalt über das Unternehmensvermögen nicht entzogen werden.

Die Reform soll Unternehmern einen Anreiz bieten, früher als bisher einen Insolvenzantrag zu stellen, also zu einem Zeitpunkt, wenn eine Sanierung noch Aussicht auf Erfolg bietet. Auch Richter werden stärker in die Pflicht genommen, einen Betrieb nicht einfach abwickeln zu lassen, sondern beizutragen seinen Fortbestand zu ermöglichen. Die Eigenverwaltung abzulehnen – was fast die Regel ist – erfordert mit Einführung des ESUG eine gute Begründung, deren Argumente auch zu belegen sein werden. Nur wie bisher „Aussichtslosigkeit“ zu bescheinigen, wird nicht mehr ausreichend sein. Um für Sachkompetenz bei den Gerichten zu sorgen, sollen Insolvenzverfahren künftig auf ein Gericht konzentriert werden. Zuständig soll maximal ein Insolvenzgericht pro Landgerichtsbezirk sein. Nicht angetastet wird bei der Neugestaltung des Insolvenzrechts allerdings das Fiskusprivileg. Dieses gewährt Forderungen von Finanzämtern und anderen öffentlichen Institutionen Vorrang vor den Ansprüchen privater Gläubiger. Die Folgen sind meist fatal, denn damit wird einem insolventen Unternehmen meist der letzte finanzielle Handlungsspielraum in Form von Liquidität genommen.


wallpaper-1019588
Jonas Deichmann und die Challenge 120 – MTP Folge #094
wallpaper-1019588
UNIQLO – Neue Kollektion zu “Kaiju No. 8” vorgestellt
wallpaper-1019588
I Got a Cheat Skill in Another World: Serie jetzt auch bei Amazon vorbestellbar
wallpaper-1019588
Garouden: The Way of the Lone Wolf – Netflix-Anime angekündigt