Lex Google

Der deutsche Bundesrat hat vor einigen Wochen einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der nun zur Beratung dem Bundestag vorgelegt wurde. Dieser Gesetzentwurf behandelt die „geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann“ – die Lex Google.

 

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Photo: Carlos Luna

Dass dieser Kauderwelsch von Gesetzestext nur schwer verständlich ist, umfasst ein ganz eigenes Thema. Hier geht es jedoch um ein in letzter Zeit heiß diskutiertes Gebiet, welches den Menschen schon heute immer mehr berührt – Google Street View und andere Dienste, die systematisch unsere Welt aufnehmen und uns somit in unserem Datenschutz beeinträchtigen könnten. Ob dies nun so unmittelbar der Fall ist, wird zurzeit von der Bundesregierung geprüft, die im Herbst ein Konzept vorlegen will.

Der ambitionierte Entwurf des Bundesrates hingegen will nun Nägel mit Köpfen machen und beschreibt, was laut Gesetz nicht aufgenommen und veröffentlicht werden soll. Demnach sollen Personen und Autokennzeichen generell unkenntlich gemacht werden. Auch Aufnahmen, deren verhinderte Veröffentlichung schutzwürdig erscheint, sollen auf den Verbotsindex kommen. Am besten schützen jedoch noch eine hohe Hecke vor dem Haus oder ein schriftlicher Widerspruch an den umtriebigen Unternehmer gegen die Veröffentlichung im World Wide Web. Außerdem muss eine Anzeige in der örtlichen Tageszeitung vier Wochen vor den Aufnahmen darauf und auf die Möglichkeit des Widerspruchs hinweisen. Verstöße gegen dieses Gesetz könnten dann mit Bußgeldern bis zu 300.000 € geahndet werden.

Doch ob dieser Entwurf wirklich so durch den Bundestag kommt, ist noch mehr als umstritten. Die Bundesregierung weist ausdrücklich auf die wirtschaftlichen Folgen solcher Gesetze hin. Auch kleinere und mittlere Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, können unverhältnismäßig stark betroffen sein.

Der Entwurf geht aber in die richtige Richtung. Die Veröffentlichung von unzähligen Daten über Mann und Maus in Deutschland und der Welt muss weiterhin in den Fokus der öffentlichen Diskussion gebracht werden. Weder absolute Verbote, noch uneingeschränkte Handhabe mit personenbezogenen Daten werden dem Grundrecht gerecht. Wir müssen uns damit auseinandersetzen, wo und in welcher Form von uns und unserem Leben Daten erhoben, verwendet und eventuell sogar missbraucht werden. Ob nun Google Street View, Facebook oder Twitter – oft geschieht es unüberlegt, welche Informationen wir über uns preisgeben. Wie in vielen Fragen sind hier alle Parteien – Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, gefragt, unternehmerische Freiheit und Datenschutz auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Datenschutzgesetzes


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