Am 14. September 2010 berichteten die LN, dass ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtages den von der Landesregierung favorisierten späten Wahltermin nahe lege (hier). Hierzu mein heute in der Zeitung veröffentlichter Leserbrief:
Demokratischer Anstand
Das erwähnte Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages schließt eine Neuwahl deutlich vor dem 30. September 2012 offenbar keinesfalls aus. Demnach wäre ein vorzeitiger Urnengang schon 2011 nach erfolgter Verabschiedung eines verfassungsgemäßen Wahlgesetzes ohne weiteres möglich, wenn der Landtag dies per Gesetz mit Zweidrittelmehrheit beschließt. Egal, welcher Partei man auch nahestehen mag, und ob man dementsprechend Neuwahlen begrüßt oder auch fürchtet: Der demokratische Anstand erfordert ganz einfach schnellstmögliche Neuwahlen! Die Wählerinnen und Wähler haben gottlob ein feines Gespür dafür, was anständig oder unanständig ist. CDU und FDP wären deshalb schon aus Eigeninteresse gut beraten, die vom Verfassungsgericht gesetzte Maximalfrist für ein Weiterregieren nicht voll auszuschöpfen.