Wir sind überzeugt, dass ein solches Gesetz weder im Interesse der Urheber noch im Interesse der Allgemeinheit ist. Es hätte vielmehr eine erhebliche Gewichtsverschiebung der Machtverhältnisse im Internet zugunsten der Presseverlage zur Folge.
Wie die Betroffenen – und das sind freie Journalistinnen und Journalisten – auf die Ankündigung der Zeitungsverlage reagieren, dieses Gesetz doch einzig zum Schutze des geistigen Eigentums der schreibenden Branche einführen zu wollen, liest sich dann so:
Die Praxis zeigt jedoch, dass viele Verlage selbst nicht bereit sind, Qualitätsjournalismus zu finanzieren. Insbesondere bei Tageszeitungen sind die Honorare für freie Journalisten schon seit Jahren so niedrig, dass davon ein auskömmliches Wirtschaften unmöglich ist.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt und etwa davon ausgeht, dass hier die Verlage Lobbyarbeit machen und sich die Ausbeutung der Journalistinnen und Journalisten auch noch gesetzlich regeln lassen wollen.
Noch einmal: Das Leistungsschutzrecht dient zum Einen der Unterdrückung der Meinungs- und Pressefreiheit und zum Andern der Ausbeutung der “Dienstleister” – denn die Rechte soll der Verlag bekommen, nicht der Autor.
Nic