Leistungsschutzrecht

Erstellt am 4. Oktober 2012 von Politropolis @sattler59

Sind unabhängige Internetseiten und Blogger bald so eingeschränkt, dass sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung de facto nicht mehr ausüben können? Diese Besorgnis ist nicht unberechtigt, denn das von der schwarz-gelben Regierung geplante Gesetz zum “Leistungsschutzrecht für Presseverlage” sieht Einschränkungen vor, die die Urheberrechte andererseits erweitern sollen. Kritiker sagen, diese Vorhaben begünstigen lediglich die Marktmacht der größeren Verlage, führen zu weiterer Konzentration auf dem Pressemarkt und damit zu weniger Meinungsvielfalt. Ein wesentlicher und wahrscheinlich beabsichtigter Effekt:

Stimmungsbild bei der “Internet-Gemeinde” (Grafik aus “Facebook.com)

Sollten diese Vorhaben so durchgesetzt werden, verringern sich damit auch für Blogger und unabhängige Internet-Magazine Möglichkeiten, Meinungen zu verbreiten und ihre Artikel, Kommentare und Analysen großflächig zu verteilen.Denn betreffen wird das von Verlegerverbänden unterstützte Gesetz neben den Suchmaschinen vor allem automatische Nachrichten-Verteiler und -Sammler, mit der die mediale Gegenwelt der unabhängigen Internet-Nachrichtenseiten und Blogger ihre Artikel großflächig verbreiten können. Doch genau letzteres ist im Hinblick auf die politische Meinungsbildung und freie Meinungsäußerung wichtig, den Verlagen aber ein Dorn im Auge.

Zitate nur noch gegen Zaster?

Das Argument der Gegner des Gesetzesvorhaben, dass eine Einschränkung des “Zitatrechts” nun die Blogger mundtot machen solle, scheint jedoch unbegründet. Kostenfreies Zitieren sei weiterhin erlaubt. Wenn man der Argumentation des Springer-Verlages folgt, sei das Gegenteil sei sogar der Fall, Blogger würden vom Gesetzesvorhaben sogar profitieren.  “Wenn ein Blog sich als eine redaktionell ausgewählte Sammlung journalistischer Beiträge darstellt, die fortlaufend unter einem Titel erscheint, wird auch ein Blogger durch das neue Leistungsschutzrecht geschützt und ist damit vergütungsberechtigt, wenn andere seinen Blog nutzen.” (4)

Blogger, unabhängige Seiten und ihr Profit

Und an dieser Stelle nimmt der Springerverlag wahrscheinlich eine Auslegung des Wortes “profitieren” vor, die auch als geistiger Überbau der regierenden “bürgerlichen Parteien” dient: “Profitieren” steht einzig und alleine für Geldverdienen, für “Vergütungsberechtigung”. Den meisten Bloggern und Betreiber unabhängiger Internetseiten geht es eben gerade nicht ums Geld. Die mediale, nicht kommerzielle Gegenwelt läßt die Allgemeinheit profitieren und übernimmt das, was die Pressemedien größtenteils verlernt zu haben scheinen: Sie sind ein unabhängiges Angebot der Meinungsvielfalt und leben das demokratische Recht der Meinungsfreiheit .  Und genau bei der Verbreitungsmöglichkeit für andere Meinungen setzt das Gesetz an – diese wird erheblich erschwert werden.

Forcierung der “Meinungskonzentration” und neue Abmahnwellen?

Mit dem geplanten Gesetzt steht zu befürchten, dass die am Markt mächtigen Verlage weiter gestärkt werden, zum Nachteil der kleinen Informationsanbieter.Deutschland mache sich mit dem geplanten Gesetz “zum weltweiten Gespött der Web-Welt”, wird Marco Ripanti von Ekaabo, einer Social-Media-Agentur, auf der Website der Allianz zitiert. (1)

Mit dem Gesetz, befürchten viele Kritiker weiter, wird eine Gesetzeslage geschaffen, die weitere Rechtsunsicherheit erzeugt und vermutlich weitere “Abmahnwellen” verursachen werden. Bereits jetzt scheinen sich Heerscharen von speziellen “Anwälten” darauf verlegt zu haben, das deutsche “Abmahnrecht” als “Kaperbrief zum Abzocken” (2) zu verwenden. Eine wahre Goldgrube für eine spezielle Spezies von Juristen.

Der Countdown läuft…

Am 10. Oktober endet die Zeichnungsfrist für die Petition an den Deutschen Bundestag, dieses Gesetz zu stoppen.

Zitat:
Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage kann in seiner derzeitigen Form als verfassungswidrig nach Artikel 3, 5 oder 19 gelten. Des Weiteren begünstigt oder schützt das geplante Gesetz nicht den Urheber, so dass eine Erweiterung des Urheberrechtsgesetzes gerechfertigt wäre, sondern begünstigt allein Verlage, die mit Hilfe des Leistungsschutzrechts in Zukunft zusätzliche Einnahmequellen generieren könnten, die sie bisher aufgrund betriebswirtschaftlicher Versäumnisse und Festhalten an anachronistischen Geschäftsmodellen nicht eigenständig realisieren konnten.”(3)

Es sind nur noch wenige Tage, an denen wir die Möglichkeit haben, diese Petition zu unterstützen, um diesen Gesetzentwurf zu stoppen.

Zur Zeichnung der Petition geht es <hier>

Leser-Telefon:
Sagen Sie Ihre Meinung! Ihr Leser-Telefon: +49 (0) 2779-216 658


Quellen – weiterführende Links
Grafik: Quelle Facebook.com

(1) Der Spiegel online: “Webfirmen starten Allianz gegen Leistungsschutzrecht”
(2) Rettet-Das-Internet.de: “Abmahnung: Kaperbrief zum Abzocken”
(3) Deutscher Bundestag – ePetition 35009
(4) presseschauder.de “Vier Gründe…”