Legalität des französischen Syrien-Bombardements wird in Frankreich kontrovers diskutiert!

Von Almabu

Premier Valls sagt, dass Frankreich das Recht habe, sozusagen „in Notwehr“ den Islamischen Staat zu bombardieren. Er beruft sich dabei auf Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dieser erlaubt ein Notwehrrecht, wenn ein Staat von einer Armee angegriffen wird. Habe ich etwa einen Angriff des Islamischen Staates oder gar von Syriens Al Assad auf Frankreich verschlafen? Das scheint mir eine mehr als kühne Argumentation von Manuel Valls zu sein?

Selbst französische Juristen räumen ein, dass die Voraussetzungen nach Artikel 51 der UN-Charta nicht gegeben seien und Frankreich „in einer Grauzone“ agiere. Ich nenne es völkerrechtswidrid, das heisst illegal!

Wie fänden wir, der Westen, es wenn zum Beispiel „der böse Bube“ Putin Frankreich angreifen würde, mit der Begründung er müsse dort gegen Islamisten vorgehen, die eine terroristische Bedrohung von Russlands Südgrenzen darstellten und Putin sich dabei ebenfalls auf Notwehr nach Artikel 51 der UN-Charta beriefe? Der Aufschrei wäre in ganz Europa zu hören…

Aber Tatsache ist, daß sich ein EU- und NATO-Mitglied Frankreich unter dem Schutz dieser Organisationen im Alleingang völkerrechtswidrig, „staatsterroristisch“ betätigt und dabei im Ernstfall wie selbstverständlich die Solidarität der EU und der NATO einfordert!

Tatsache ist: Frankreich und Syrien befinden sich nicht gegenseitig im Krieg und die Franzosen verletzen aus eigener Macht die territoriale Unverletzlichkeit Syriens!

Dagegen steht die westliche Empörung gegen den Einsatz der russischen Luftwaffe, die hingegen von der offiziell gewählten syrischen Regierung eingeladen worden ist, also sozusagen völkerrechtlich legal agiert, während Frankreich im Prinzip einen Terroranschlag unternimmt!
_____
http://www.liberation.fr/politiques/2015/10/13/les-bombardements-francais-en-syrie-sont-ils-legaux_1403112?xtor=EPR-450206&utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=quot