Gastbeitrag von finanzen.de
Wer fürs Rentenalter und/oder für seine Angehörigen steuervergünstigt vorsorgen möchte, sollte sich mit der Lebensversicherung befassen. Die Risikolebensversicherung zahlt an Angehörige des Versicherten in seinem Todesfall. Die Kapitallebensversicherung bietet zusätzlich eine Rente, falls der Versicherungsnehmer über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus lebt.
Beide Formen der Lebensversicherung halten Steuervorteile bereit, wie die Augsburger Allgemeine bestätigt. Die Beiträge für eine Lebensversicherung können als sogenannte „Vorsorgeaufwendung“ steuerlich geltend gemacht werden. Die Steuerersparnis bei der Risikolebensversicherung ist im Durchschnitt geringer, da sie preiswerter ist als die Kapitalversicherung. Bei Letzterer können sich sowohl während der Beitragszeit als auch – im Unterschied zur Risikovariante – während der Auszahlungsphase Vorteile ergeben. Bei der Auszahlung muss der Versicherte unter Umständen nur die Hälfte der vom Versicherer erwirtschafteten Überschüsse versteuern. Bedingungen sind, dass er sein 60. Lebensjahr vollendet und die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre betragen hat.
Maximal 13.600 Euro sind im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Dieser Betrag beinhaltet auch die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur (gesetzlichen) Krankenversicherung, zur privaten Rentenversicherung und zu weiteren Versicherungen, die als Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden können.
Gerade bei einem sehr hohen Einkommen kann dieser Maximalbetrag schon durch die Beiträge zu den Pflichtversicherungen erreicht worden sein. Mit einer Kapitallebensversicherung ist dann aber immer noch der umfassende Steuervorteil bei der Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr nutzbar.
Private Vorsorge fürs Rentenalter und für Angehörige ist enorm wichtig geworden. Die staatlichen Renten werden immer magerer, dies betrifft auch die Alters- und die Hinterbliebenenrente. Ebenfalls betroffen ist die gesetzliche Rente, die bei Berufsunfähigkeit gezahlt werden kann. Von Verbraucherschützern, unter anderem Stiftung Warentest, wird häufig empfohlen, die Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu kombinieren. Diese Kombination bietet den vollen Schutz beider Versicherungen und ist preiswerter als der Abschluss von zwei einzelnen Tarifen.
Wer fürs Rentenalter und/oder für seine Angehörigen steuervergünstigt vorsorgen möchte, sollte sich mit der Lebensversicherung befassen. Die Risikolebensversicherung zahlt an Angehörige des Versicherten in seinem Todesfall. Die Kapitallebensversicherung bietet zusätzlich eine Rente, falls der Versicherungsnehmer über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus lebt.
Beide Formen der Lebensversicherung halten Steuervorteile bereit, wie die Augsburger Allgemeine bestätigt. Die Beiträge für eine Lebensversicherung können als sogenannte „Vorsorgeaufwendung“ steuerlich geltend gemacht werden. Die Steuerersparnis bei der Risikolebensversicherung ist im Durchschnitt geringer, da sie preiswerter ist als die Kapitalversicherung. Bei Letzterer können sich sowohl während der Beitragszeit als auch – im Unterschied zur Risikovariante – während der Auszahlungsphase Vorteile ergeben. Bei der Auszahlung muss der Versicherte unter Umständen nur die Hälfte der vom Versicherer erwirtschafteten Überschüsse versteuern. Bedingungen sind, dass er sein 60. Lebensjahr vollendet und die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre betragen hat.
Maximal 13.600 Euro sind im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Dieser Betrag beinhaltet auch die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur (gesetzlichen) Krankenversicherung, zur privaten Rentenversicherung und zu weiteren Versicherungen, die als Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden können.
Gerade bei einem sehr hohen Einkommen kann dieser Maximalbetrag schon durch die Beiträge zu den Pflichtversicherungen erreicht worden sein. Mit einer Kapitallebensversicherung ist dann aber immer noch der umfassende Steuervorteil bei der Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr nutzbar.
Private Vorsorge fürs Rentenalter und für Angehörige ist enorm wichtig geworden. Die staatlichen Renten werden immer magerer, dies betrifft auch die Alters- und die Hinterbliebenenrente. Ebenfalls betroffen ist die gesetzliche Rente, die bei Berufsunfähigkeit gezahlt werden kann. Von Verbraucherschützern, unter anderem Stiftung Warentest, wird häufig empfohlen, die Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu kombinieren. Diese Kombination bietet den vollen Schutz beider Versicherungen und ist preiswerter als der Abschluss von zwei einzelnen Tarifen.