Lebensmittel-Spender müssen Steuern nachzahlen

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Viele Bäckereien, die über Jahre Tonnen an “altem” Brot und Gebäck verschenkt haben, müssen jetzt Steuern nachzahlen. Statt die Lebensmittel wegzuwerfen, hatten sie das Brot vom Vortag an Bedürftige verschenkt. Das rächt sich jetzt. Nicht wenige Bäcker dürfen deswegen tausende von Euro zusätzlich ans Finanzamt überweisen. Die Lehre aus der Geschichte: Wer die Lebensmittel auf der Müllkippe entsorgt, spart Steuern und muss sich nicht ärgern.

Der Hintergrund: Bäckereien zahlen auf ihre Vorprodukte Umsatzsteuer, die er später von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abzieht. Wenn er also die Produkte nicht verkauft sondern verschenkt, gilt der Vorsteuerabzug nicht, so das Finanzamt, das die Bemessungsgrundlage für die Geschenke an Bedürftige selbstherrlich mit dem halben Verkaufspreis ansetzt und entsprechende Steuer-Nachzahlung verlangt. Denn Geschenke an Bedürftige seien unzweifelhaft “eine Leistung”; das Entsorgen derselben auf der Müllkippe aber nicht, so die Begründung.

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Nicht wenige Bäckereien haben deswegen ihre Lieferungen an die Tafeln in Deutschland bereits eingestellt. Andere sehen sich gezwungen zu tricksen: Sie verkaufen die Sendungen an die Tafeln für 1 Euro. Dann ist dieser Euro die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer und nicht die Herstullungskosten der Brote. Fazit: Eine merkantilistische Gesellschaft zwingt Spender mit sozialem Gewissen dazu, sich ungewöhnliche Wege zu suchen, um Lebensmittel an Bedürftige verschenken zu dürfen, ohne selbst Schaden zu erleiden.


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