Laufende Pfändungen? ab Juli 2015 gelten neue Freigrenzen!

Neue PfändungsfreigrenzenKeine Frage: Wer mit einem Haufen Schulden belastet ist, läuft irgendwann einmal Gefahr, das Gläubiger zur äußersten Vollstreckungsmaßnahme greifen – der Pfändung des Gehalts beziehungsweise Girokonto. In Zahlen bedeutet dies bei einer Pfändung mit einem maximalen monatlichen Betrag von 1045,78 Euro monatlich aus zukommen. Bis zu dem Moment, in welchem die Schulden bei Demjenigen beglichen sind, der diesen Pfändungstitel durchgesetzt hat. Nun hat die Regierung mit Stichtag 01.07.2015 eine Erhöhung der sogenannten Pfändungsfreigrenzen beschlossen – und zwar um exakt 28,84 Euro auf dann geltende 1073,88 Euro. Doch das ist nicht die einzige Änderung. Schauen wir uns die Neuerungen im Detail an…

Die neuen Freibeträge ergeben sich aus der sogenannten Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015, die Ende April vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Maßgeblich für die Freigrenzen bei Lohn- und Gehaltspfändungen ist dabei das sogenannte Existenzminimum, das einer Person zusteht.

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Was ändert sich?

Somit also erfreuliche Nachrichten für alle Menschen, die aktuell mit ihrem Gehalt beziehungsweise Einkommen in einer Pfändung stecken oder Gefahr laufen, dort hinein zu geraten: Mit dem 1. Juli dürfen sie mehr Geld für sich behalten, denn der Grundbetrag für nicht-pfändbares Arbeitseinkommen erhöht sich monatlich um 28,84 Euro auf dann 1073,88 Euro. Klingt nicht viel, aber bedeutet zumindest mal zukünftig ein wenig mehr Geld monatlich in einer zweifelsohne schwierigen Situation für Schuldner!

Zudem gelten ab Juli 2015 neue Grenzen für Schuldner mit gesetzlichen Unterhaltspflichten (Kindes-, Trennungsunterhalt). Hier steigt der Betrag um monatlich 404,16 Euro (bisher 393,30 Euro) für die erste und um jeweils weitere 225,17 Euro (bisher: 219,12 Euro) für die zweite bis fünfte Person.

Nach 2 Jahren ohne Erhöhung des pfändungsfreien Grundbetrages stellt die nun bekanntgegebene Erhöhungen eine Steigerung von 2,76 Prozent dar. das nach 2 Jahren nun wieder eine Erhöhung stattfindet hat einen recht einfachen Hintergrund und zwar keine Belastung der Steuerzahler. Dies ist so zu verstehen, als das mit der Erhöhung des pfändungsfreien Grundeinkommens verhindert werden soll, dass Schuldner Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen, welche wieder aus Steuereinnahmen finanziert werden müssten.

Tipp: Nutzen Sie auch die Möglichkeit bei einer drohenden Pfändung ein sogenanntes P-Schutz Konto ihr Eigen nennen zu können. Diese Kontoform schützt Sie automatisch bei eingehenden Pfändungen und erspart Ihnen unnötigen Ärger! Hier finden sie von uns empfohlene und passende Anbieter von sogenannten schufa-freien und pfändungssicheren Girokonten! >> Jetzt Anbieter schufafreier Girokonten mit Pfändungsschutz ansehen! <<  
Bildquelle: Thorben Wengert  / pixelio.de
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