Laßt unserem Volk …. die Kräuter des Waldes!

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Freie Hand für Pharmakonzerne nur wenn “Unzweckmässigkeit” bewiesen-Nicht in Vergessenheit geraten darf die folgende Thematik, die uns sonst im nächsten Jahr überrollen wird, wenn sie erst gesetzlich manifestiert wurde. Die erfolgreich eingereichte deutsche Petition hat offenbar noch keine Reaktion, keine Stellungsnahme unserer “deutschen” Regierung bewirken können.

  • Neuordnung des Arzneimarktes
  • Süße Pillen für die Pharmabranche

Angetreten war die schwarz-gelbe Koalition, um die Macht der Pharmakonzerne zu brechen – offenbar ohne Erfolg. Die obersten Arzneikontrolleure haben nun Alarm geschlagen. Ihrer Einschätzung nach lässt die Koalition den Pharmafirmen weitgehend freie Hand bei neuen, teuren Arzneimitteln.

  • Umkehr der Beweislast

Hintergrund ist das Verfahren bei der Zulassung von Arzneimitteln. Einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur geplanten Neuordnung des Arzneimarkts zufolge soll der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken neue Mittel nur dann von der Verordnung ausschließen können, “wenn deren Unzweckmäßigkeit erwiesen ist”. Das wäre eine Umkehr der Beweislast. Bislang genügt es, dass die Kontrolleure zeigen, dass ein Zusatznutzen nicht belegt ist. Bislang hat der Ausschuss einmal von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Künftig soll dem Änderungsantrag zufolge der Beweis geführt werden, dass ein Mittel keinen Zusatznutzen hat. Fehlende Nutzennachweise sollen nicht mehr reichen.-“Das geht nicht”, sagte der Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Jürgen Windeler der Nachrichtenagentur dpa. “Man kann prinzipiell nicht beweisen, dass etwas nicht da ist.” Das IQWiG ist zusammen mit dem Bundesausschuss für die Kontrolle des Arzneimittelmarktes zuständig. Die Absetzung des früheren IQWiG-Chefs Peter Sawicki hatte im Frühjahr für Aufsehen gesorgt.

  • “Das ist Wahnsinn”

Auch der Bundesausschuss reagierte auf die Pläne: In einer Stellungnahme für eine Anhörung im Bundestag am nächsten Mittwoch heißt es, dass er den Nachweis einer Unzweckmäßigkeit nie führen könne, “hätte der Hersteller es selbst in der Hand, durch Unterlassen weiterer Studien Verordnungseinschränkungen (…) zu verhindern”.
Die ausführliche Nutzenbewertung von Arzneimitteln durch die Selbstverwaltung müsse erhalten bleiben, forderte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Rainer Hess, gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Im Interesse der Patienten müsse auf die geplante Umkehr der Beweislast verzichtet werden, sagte Hess.Der Leiter der Abteilung Arzneimittel beim Spitzenverband der Krankenkassen, Wolfgang Kaesbach, nannte die Pläne “Wahnsinn”. Im Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” sagte er: “Das heißt im Umkehrschluss, dass der Nutzen eines Präparats künftig schon durch die Zulassung bewiesen sein soll.” Der Pharmaindustrie sei es gelungen, die Politik einzuleimen.-Das Gesetz sollte ursprünglich verhindern, dass die Pharmafirmen wie bisher oft neue Mittel zu hohen Preisen auf den Markt bringen, die keinen echten Zusatznutzen im Vergleich zu bisherigen Therapien haben. Windeler hofft noch auf Änderungen. “Ich frage mich ernsthaft, ob diejenigen, die einen solchen Vorschlag gemacht haben, die Konsequenzen wirklich bedacht haben.”MAN NICHT BEWEISEN, DASS ETWAS NICHT DA IST!!!Zuvor bereits waren Vorwürfe laut geworden, die Koalition folge mit dem Gesetz weitgehend den Wünschen der Pharmaindustrie. So soll künftig das leichter zu beeinflussende Bundesgesundheitsministerium die Kriterien für die Nutzenbewertung festlegen, nicht der von der Politik unabhängige Bundesausschuss selbst.

  • Regierung weist Kritik zurück

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jens Spahn, warf den Kritikern vor, sie machten “viel Lärm um nichts”. Die Möglichkeit des Medikamentenausschlusses sei von dem Bundesausschuss mit Ausnahme einer umstrittenen Entscheidung nicht genutzt worden.Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte, mit der von der Koalition geplanten Änderung solle “mehr Klarheit und größere Rechtssicherheit” geschaffen werden. Im Unterschied zu heute solle der Ausschuss seine Entscheidung lediglich noch mit einem wissenschaftlichen Beleg untermauern. “Das hilft auch dem Gemeinsamen Bundesausschuss”, sagte er.-Zuvor bereits waren Vorwürfe laut geworden, die Koalition folge mit dem Gesetz weitgehend den Wünschen der Pharmaindustrie. So soll künftig das leichter zu beeinflussende Bundesgesundheitsministerium die Kriterien für die Nutzenbewertung festlegen, nicht der von der Politik unabhängige Bundesausschuss selbst.

  • Regierung weist Kritik zurück

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jens Spahn, warf den Kritikern vor, sie machten “viel Lärm um nichts”. Die Möglichkeit des Medikamentenausschlusses sei von dem Bundesausschuss mit Ausnahme einer umstrittenen Entscheidung nicht genutzt worden.Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte, mit der von der Koalition geplanten Änderung solle “mehr Klarheit und größere Rechtssicherheit” geschaffen werden. Im Unterschied zu heute solle der Ausschuss seine Entscheidung lediglich noch mit einem wissenschaftlichen Beleg untermauern. “Das hilft auch dem Gemeinsamen Bundesausschuss”, sagte er.-Quelle & Film dazu: ARD-mediathek


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