In dieser Woche musste man bei der Nachrichtenlektüre besonders aufmerksam sein. Rund um den 1. April konnte man sich bei keiner Meldung sicher sein, dass sie “echt” ist. Vor allem die Politik lieferte eine Fülle unglaublicher Schlagzeilen, die so manchen Aprilscherz in den Schatten stellten. Doch bedauerlicherweise handelte es sich bei keiner dieser Nachrichten um eine “Ente”. So empfahl die grüne Bundesumweltministerin selbstgerecht Strickjacken gegen steigende Heizkosten und lobte eine Kühlschrank-Abwrackprämie für jene Haushalte aus, die sowieso kein Geld für ein teures Stromspargerät haben. Und ihre Parteikollegin aus Schleswig-Holstein, immerhin Kultusministerin, forderte allen Ernstes die Abschaffung der Schulnoten, weil diese sowieso oft nur Glückssache seien. Aber auch der Energiegipfel taugte eher zum Scherz, weil sich die Politik einmal mehr von dreisten “Energiewende”-Profiteuren vorführen ließ. Und eine geradezu unglaubliche Meldung kam aus Essen, wo das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen regelmäßige Fernreisen auf Staatskosten für einen Sozialhilfeempfänger anordnete. Der ganz normalen Wahnsinn eben. Am Freitag kam sie dann aber doch noch, die gute Meldung der Woche: Gender-Daten auf Stimmzetteln sind verfassungswidrig.
Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof untersagte der rot-grünen Landesregierung, Gleichberechtigungs-Mantras auf Stimmzettel zu drucken. Die Volkserzieher wollten nämlich bei der am 25. Mai stattfindenden Kommunalwahl moralischen Druck auf die Wähler ausüben, um den Wahlausgang durch die Aktivierung des schlechten Gewissens zu beeinflussen. Mehr Frauen sollen in die kommunalen Parlamente. Ein hehres Ziel, für das der Landtag mit der rot-grünen Regierungsmehrheit vor einem Jahr das Kommunalwahlgesetz geändert hatte. So sollte jeder Stimmzettel den Hinweis enthalten, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind – was ja unbedingt einmal gesagt werden musste. Zudem sollte für jede Kommune vermerkt werden, wie viele Männer und Frauen dem Gemeinderat angehören, auf dass der so bedrängte Wähler seine Kreuzchen doch bitte bei den Kandidatinnen machen möge. Das absurde Theater um den Gender-Wahn fand ein jähes Ende, bringt der Landesregierung aber den “Klodeckel des Tages” ein. Die Begründung des Gerichts ist eine deftige Abfuhr für die ideologischen Gleichmacher, die ihren missionarischen Eifer so gerne zur Religion erheben: Bei der Wahl solle sich die Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen hin vollziehen, nicht umgekehrt. Und der Wähler habe ein Recht darauf, während des Wahlgangs “in Ruhe gelassen zu werden”.
So bemerkenswert wie der Richterspruch war die Medienberichterstattung. Zwar informierten die Online-Redaktionen und die Internetableger der Nachrichtensender über den Vorfall, in die für Durchschnittsbürger relevanten Hauptnachrichten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens schaffte es die Meldung von der zurechtgestutzten Staatsmacht aber nicht. Eine solche Pleite soll einer breiten Öffentlichkeit wohl besser verborgen bleiben. Vor allem liefe die Information über die Unrechtmäßigkeit staatlicher Mitsprache in der Wahlkabine sämtlichen Bestrebungen zuwider, den Deutschen zur politisch korrekten MustermännIn zu erziehen. Keine Silbe war etwa der Tagesschau in ihren Hauptnachrichten die schallende Ohrfeige des Gerichts für eine Political Correctness wert, die in ihrer erratischen Unkontrolliertheit einem epileptischen Anfall gleicht. Stattdessen durften Bundestagsabgeordnete der hinteren Reihen an die historische Verantwortung Deutschlands am Völkermord in Ruanda erinnern und wurde der Grimme-Preis für den “Tatort” gefeiert. Über Michael Schumachers Gesundheitszustand ist das Publikum dank der Tagesschau nun auch auf dem neuesten Stand. Von richterlichen Rügen für Amok laufende Politiker will der Zuschauer ja sicher nichts wissen. Oder?
Tagged: Frauenquote, Gendering, Kommunalwahl, Rheinland-Pfalz, rot-grün