Eine Rabattaktion auf preisgebundene Bücher der Online-Plattform Ebay im vergangenen Dezember verstieß gemäß einer Entscheidung des Landesgerichts Wiesbaden gegen das Buchpreisbindungsgesetz.
Ebay darf keine Rabatte beim Kauf preisgebundener Bücher anbieten. Das Landgericht Wiesbaden hat dazu auf Antrag des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels eine einstweilige Verfügung gegen die Online-Plattform erlassen. Ebay hatte am 8. Dezember 2019 auf seinem Marktplatz mit „10 Prozent Adventsrabatt“ geworben und diesen auch auf preisgebundene Bücher gewährt. Dies verstieß gemäß der Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden gegen das Buchpreisbindungsgesetz.
Die Online-Plattform hatte ihr Vorgehen unter anderem mit dem Argument verteidigt, dass sie selbst die rabattierten 10 Prozent des Kaufpreises gegenüber dem oder der Verkäufer*in ausgleiche. Diese*r erhalte deshalb den vollständigen gebundenen Kaufpreis. Das Landgericht Wiesbaden folgte jedoch der Argumentation des Preisbindungstreuhänders Prof. Dr. Christian Russ als anwaltlichem Vertreter des Börsenvereins. Danach sei es nicht entscheidend, dass der oder die Verkäufer*in den gebundenen Ladenpreis erhalte, sondern dass der oder die Käufer*in diesen entrichte. Mit dem Beschluss bestätigt zum wiederholten Male ein Gericht die Unzulässigkeit von Rabattaktionen im Zusammenhang mit preisgebunden Büchern.
„Die Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden ist eine gute Nachricht für die Buchbranche gleich zu Jahresbeginn. Rabattaktionen wie die von Ebay sind eine Form des Preiswettbewerbs, der durch das Buchpreisbindungsgesetz gerade unterbunden werden soll. Der Gerichtsbeschluss verdeutlicht, dass sich auch die großen Online-Plattformen an die Buchpreisbindung halten müssen“, sagt Prof. Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins.
Die Buchpreisbindung ist in Deutschland seit 2002 gesetzlich geregelt. Sie sorgt dafür, dass ein bestimmtes Buch an jeder Verkaufsstelle vor Ort oder im Internet denselben Verkaufspreis hat. Die positiven Effekte der Buchpreisbindung auf die Verbreitung von Büchern sowie die Qualität und Vielfalt des Buchangebots wurden jüngst durch unabhängige wissenschaftliche Studien belegt. Mehr dazu unter www.boersenverein.de/preisbindung
Gegen die Entscheidung des Landgerichts kann Ebay Widerspruch einlegen.
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