Ab und zu kommt es vor, dass ich Urteile des Landgerichts Hannover auf meiner Homepage einstelle oder über dessen Entscheidungen in meinem Blog berichte und insoweit wäre es nützlich, für einen solchen Fall entsprechendes Bildmaterial zur Verfügung zu haben. Daher habe ich den Präsidenten des Landgerichts Hannover um eine Fotografieerlaubnis gebeten. Telefonisch hatte man mir schon zu verstehen gegeben, dass mein Vorhaben unerwünscht sei, aber ich hake nach:
"Neben einer Veröffentlichung von Fotos des Inneren des Landgerichts Hannover auf meiner Homepage möchte ich derartige Fotos auch verwenden, um auf diese Weise Blogartikel über Entscheidungen des Landgerichts Hannover illustrieren zu können. Mir ist durchaus bewusst, dass ich solche Artikel auch mit Außenaufnahmen, deren Anfertigung keiner Erlaubnis bedarf, illustrieren könnte. Da ich nur Fotos vom Inneren des Landgerichts Hannover anfertigen möchte, auf denen keine Personen zu sehen sind, ist für mich aber kein Grund ersichtlich, der insoweit meine Beschränkung auf bloße Außenaufnahmen rechtfertigen könnte."
Ich bat das Gericht um eine schriftliche Begründung, die der Bedeutung der Pressefreiheit und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt, um eine Ablehnung der Bitte nach einer Fotografiererlaubnis überprüfen lassen zu können. Die erneute Ablehnung einer Fotografiererlaubnis kam dann auch recht zügig, diesmal mit schriftlicher Begründung:
"Das Landgericht Hannover und seine Räumlichkeiten sind regelmäßig erheblichen Gefahren für die Sicherheit der Prozessbeteiligten aber auch für die Bediensteten des Landgerichts ausgesetzt. Wegen seiner nach dem Gerichtsverfassungsgesetz zugewiesenen Aufgaben gehören auch Strafverfahren aus dem Bereich der Schwer- und Bandenkriminalität regelmäßig zu den Prozessen, mit denen das Landgericht befasst ist. Aus diesem Grunde finden auch umfangreiche Einlasskontrollen mit Personendurchsuchung statt. Möglichen gefährlichen Vorhaben kann und soll auch damit begegnet werden, dass Fotografien und Aufnahmen in dem Gerichtsgebäude selbst nicht hergestellt werden dürfen und auch nicht im Umlauf sind."
Dass im Landgericht Hannover strengere Maßstäbe gelten als im Oberlandesgericht München, ist erstaunlich. Dass Fotografien und Aufnahmen im Landgericht Hannover nicht hergestellt werden dürfen und auch nicht im Umlauf sind, ist schlicht falsch und ich habe nicht nur deshalb starke Zweifel daran, dass die umfassende Verweigerung der Anfertigung von Innenaufnahmen des Landgerichts Hannover rechtmäßig ist.399e16cb3e0f46acbcf4115bbc1a48ef
"Neben einer Veröffentlichung von Fotos des Inneren des Landgerichts Hannover auf meiner Homepage möchte ich derartige Fotos auch verwenden, um auf diese Weise Blogartikel über Entscheidungen des Landgerichts Hannover illustrieren zu können. Mir ist durchaus bewusst, dass ich solche Artikel auch mit Außenaufnahmen, deren Anfertigung keiner Erlaubnis bedarf, illustrieren könnte. Da ich nur Fotos vom Inneren des Landgerichts Hannover anfertigen möchte, auf denen keine Personen zu sehen sind, ist für mich aber kein Grund ersichtlich, der insoweit meine Beschränkung auf bloße Außenaufnahmen rechtfertigen könnte."
Ich bat das Gericht um eine schriftliche Begründung, die der Bedeutung der Pressefreiheit und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt, um eine Ablehnung der Bitte nach einer Fotografiererlaubnis überprüfen lassen zu können. Die erneute Ablehnung einer Fotografiererlaubnis kam dann auch recht zügig, diesmal mit schriftlicher Begründung:
"Das Landgericht Hannover und seine Räumlichkeiten sind regelmäßig erheblichen Gefahren für die Sicherheit der Prozessbeteiligten aber auch für die Bediensteten des Landgerichts ausgesetzt. Wegen seiner nach dem Gerichtsverfassungsgesetz zugewiesenen Aufgaben gehören auch Strafverfahren aus dem Bereich der Schwer- und Bandenkriminalität regelmäßig zu den Prozessen, mit denen das Landgericht befasst ist. Aus diesem Grunde finden auch umfangreiche Einlasskontrollen mit Personendurchsuchung statt. Möglichen gefährlichen Vorhaben kann und soll auch damit begegnet werden, dass Fotografien und Aufnahmen in dem Gerichtsgebäude selbst nicht hergestellt werden dürfen und auch nicht im Umlauf sind."
Dass im Landgericht Hannover strengere Maßstäbe gelten als im Oberlandesgericht München, ist erstaunlich. Dass Fotografien und Aufnahmen im Landgericht Hannover nicht hergestellt werden dürfen und auch nicht im Umlauf sind, ist schlicht falsch und ich habe nicht nur deshalb starke Zweifel daran, dass die umfassende Verweigerung der Anfertigung von Innenaufnahmen des Landgerichts Hannover rechtmäßig ist.399e16cb3e0f46acbcf4115bbc1a48ef