Landgericht Hannover - Fotografieerlaubnis nach Missverständnis

Erstellt am 31. Juli 2017 von Ralf Moebius @bitlaw
Ein Anruf, eine kurze Einleitung und die freundliche Frage, "wann wollen Sie denn kommen?" beendeten das kurze Missverständnis zwischen dem Präsidenten des Landgerichts Hannover und mir unter freundlicher Vermittlung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle, der als Dienstvorgesetzter sämtlicher im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle tätigen Justizbediensteten einschließlich der dort tätigen Richter die Dienstaufsicht über die nachgeordneten Gerichte ausübt. Man sei beim Landgericht Hannover fälschlicherweise davon ausgegangen, dass ich geheime Gänge und sensible Sicherheitsvorkehrungen fotografieren wollte. Manchmal gelingt es mir einfach nicht, mich hinreichend klar auszudrücken und ich bin dankbar, dass wie im Fall von ungenau gestellten Anträgen im Zivilprozess, wenn das Gericht auf eine sachdienliche Antragstellung hinwirkt, hier das Oberlandesgericht Celle eingegriffen hat und meine Anfrage nach der Anfertigung von Aufnahmen des Inneren des Landgerichts Hannover gegenüber dem Präsidenten des Landgerichts Hannover so klar ausformuliert hat, dass mir mein Wunsch nach einer diesbezüglichen Fotografieerlaubnis schließlich doch noch erfüllt werden konnte.

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