Landgericht Frankfurt verbietet UberPOP in Deutschland

Der Fahrservice UberPOP wird in Deutschland vom Landgericht Frankfurt verboten. Das amerikanische Unternehmen Uber darf damit nicht mehr seinen Ridesharing Service , bei dem die Fahrer keinen Personenbeförderungsschein besitzen und die Fahrzeuge nicht konzessioniert sind unter kommerziellen Bedingungen anbieten, falls der Kläger, Taxi Deutschland eine Sicherheitsleistung von 400.000 € hinterlegt. Nur durch die Sicherheitsleistung wird das Urteil rechtskräftig. Taxi Deutschland hat angekündigt, die Sicherheitsleistung unverzüglich einzuzahlen, damit das Urteil vollstreckt wird. Uber will Berufung vor dem Oberlandesgericht einlegen.

Die Richter begründen das Verbot mit dem Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz, laut dem die Fahrer einen Personenbeförderungsschein benötigen und die Fahrzeuge über eine Konzession verfügen müssen, um gewerbliche Personenbeförderung anbieten zu dürfen.

Das Verbot bedeute einen Eingriff in die Berufsfreiheit sowie in die europäische Niederlassungs- und Dientsleistungsfreiheit. Der Eingriff sei bei überragenden Interessen der Allgemeinheit gerechtfertigt. Der Richter verwies dabei darauf, dass nicht sichergestellt sei, dass das Unternehmen mit Europasitz in Amsterdam verlässlich Steuern zahle und das die Fahrzeuge ausreichend versichert seien. Uber wand hingegen ein, dass alle Abrechnungen elektronisch via Smartphone und Kreditkarte abgewickelt würden und damit transparent und nachvollziehbar seien.

UberPOP in einigen Städten bereits für 35 Ct.

In den Städten Berlin, Hamburg und Düsseldorf wird der uberpop Service schon für 35 ct. Pro Kilometer angeboten. Mit dem Trick verdient über zwar kein Geld, aber der Service wird nicht als gewerbliche Personenbeförderung eingestuft. Vergleichbar ist das mit Mitfahrgelegenheiten, der auch nicht als gewerblich eingestuft werden, da die Einnahmen unter den Betriebskosten des Fahrzeugs liegen. Es ist davon auszugehen, dass Uber auch in München und Frankfurt den UberPOP Service vorübergehend für 35 Ct. pro Kilometer anbieten wird, falls Taxi Deutschland die Sicherheitsleistung zahlen wird.

UberBlack nicht betroffen

Der UberBlack Service ist von dem Urteil nicht betroffen. Nur in Berlin darf der Service nicht mehr angeboten werden, da das Landgericht Berlin den Service mit professionellen Fahrern verboten hat.

Auch Probleme in Frankreich und Süd Korea

Auch in Frankreich hat Über akute Probleme. In Paris wurden die Geschäftsräume von Über von 30 Polizisten durchsucht.

In Süd-Korea wurden Anklagen gegen mehr als 30 Angestelle und Fahrer der Uber-Plattform erhoben. Bild: MotorBlog.com (via Flickr) (bestimmte Rechte vorbehalten)

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