Mehrere dieser Anbieter gehören nach Informationen des Web-Rankingdienstes Alexa zu den 20 am häufigsten abgerufenen Seiten in Deutschland. Allerdings dürfte die Durchsetzung deutschen Rechts schwierig werden, weil mindestens zwei der Unternehmen ihren Sitz in Zypern haben.
Unternehmenssitz erschwert Maßnahmen
Der Direktor der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen will sich von den dadurch zu erwartenden Problemen nicht abschrecken lassen und jetzt ein Exempel statuieren: „Die Gefahr für den Jugendschutz wird ja nicht geringer, nur weil sie aus dem Ausland kommt“.
Mit der zypriotischen Medienaufsicht hat sich der Mann schon in Verbindung gesetzt. Noch im November wollen sich mehrere europäische Regulierungsbehörden in Brüssel auch für eine Neuregelung der E-Commerce-Richtlinie einsetzen, die es den Medienanstalten einfacher machen soll, Rechtsverstöße durch ausländische Anbieter zu verfolgen.
Die großen Pornoseiten im Netz
Nach dem Ranking des Adult-Branchenmagazins Xbiz ist Mindgeek der größte Onlineporno-Konzern der Welt. Dazu gehört auch ein Werbenetzwerk und mehrere große professionelle Pornostudios.
Das Unternehmen aus Luxemburg hat Filialen in Zypern, Kanada, den USA, Großbritannien und Rumänien. Mindgeek ist Betreiber sehr großer Tube-Seiten und andere Pornoangebote, zu denen auch Pornhub, Redtube und Youporn sowie Filmproduzenten wie Brazzers, Digital Playground, Men.com, WhyNotBi.com, Reality Kings und Sean Cody gehören.
Der Konzern unterstützt auch Altersüberprüfungen mit Tools wie AgeID zur Einhaltung des Digital Economy Act von 2017 in Großbritannien. Mindgeek ist auch Mitglied der Association of Sites Advocating Child Protection und nutzt das Label Restricted To Adults, um seine pornografischen Webseiten zu identifizieren.
Die Ultima Ratio: DNS-Sperren
Die Referentin Kommunikation der Landesanstalt für Medien NRW Nele Nieuwenhuis schloss auch die umstrittenen Sperrungen der Pornoseiten nicht aus. „DNS-Sperren ganzer Seiten sind immer nur Ultima Ratio. Wir streben daher in erster Linie eine Anpassung des Zugangs zu diesen Seiten an. Pornografie ist nicht gänzlich verboten, darf also in einer geschlossenen Benutzergruppe angeboten werden. Es muss jedoch durch eine sichere Altersverifizierung gewährleitet sein, dass nur Volljährige Zugriff auf die Inhalte haben“, erläuterte Nieuwenhuis.
Anbieter aus Deutschland müssten sich schon jetzt an diese Regelungen halten. Für Anbieter aus dem Ausland solle in Zukunft das Gleiche gelten, schließlich will auch das europäische Recht Kinder und Jugendliche vor pornografischen Inhalten schützen.