Landesinnungsverband für Orthopädieschuhtechnik Nordrhein Westfalen: Der Widerstand gegen die Zwangszertifizierung nimmt konkrete Formen an!

Landesinnungsverband für Orthopädieschuhtechnik Nordrhein Westfalen: Der Widerstand gegen die Zwangszertifizierung nimmt konkrete Formen an!

© Gerd Altmann / pixelio.de

Im Landesinnungsverband für Orthopädieschuhtechnik Nordrhein Westfalen steht demnächst eine Mitgliederversammlung an, und es scheint so, als formiere sich dort in NRW nun massiver Widerstand gegen die Politik des dortigen Vorstandes und der dortigen Geschäftsführung, die Zwangszertifizierung für alle Betriebe in NRW über Vertragsabschlüsse mit diversen Krankenkassen durchzudrücken.

Im Norden wird diese Entwicklung mit Spannung verfolgt, denn die ohne jegliche Absprache mit anderen Verbänden vorgenommenen Vertragsabschlüsse in NRW belasten die dortigen Verbände massiv und behindern sie in ihren eigenen Vertragsverhandlungen zB. mit der AOK Rheinland/Hamburg. Deswegen ist es nicht verwunderlich, dass man dort den nun auch offen zum Ausdruck gebrachten Widerspruch gegen die bisherige Verbandspolitik äusserst positiv zur Kenntnis nimmt.

Ein Meister der Orthopädieschuhtechnik in Nordrhein Westfalen – der übrigens selbst zertifiziert ist – hat Anträge zur Tagesordnung gestellt – und erhält wohl breite Unterstützung anderer Kollegen. Da zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht klar ist, welchen Raum die Geschäftsführerin des dortigen Verbandes, Frau RAin Irene Zamponi, und insbesondere die Vorstandsmitglieder Obermeister Ludwig Vorholt aus Gelsenkirchen und Christoph Wallenborn, Köln – welcher zu den engsten Vertrauten der RAin Irene Zamponi gehören dürfte – den Anträgen einräumen wird, dokumentiere ich diese hier für alle Interessierten nachfolgend:

Einschreiben/Rückschein

Innung für Orthopädieschuhtechnik Rheinland/Westfalen
c/o Kreishandwerkerschaft Düsseldorf Klosterstr. 73-75

40211 Düsseldorf

12. März 2012

Betr.: Antrag zur Innungsversammlung Nachverhandlungen mit dem Ziel der Streichung der Zertifizierungspflicht

Sehr geehrte Frau Zamponi,

sehr geehrter Herr Vorholt,

folgenden Antrag stelle ich zur Innungsversammlung, am 24. März 2012, und bitte um Aufnahme in die Tagesordnung:

Die Innung möge Nachverhandlungen mit der AOK Rheinland/Hamburg mit dem Ziel aufnehmen, die Zertifizierungspflicht aus dem bestehenden Vertrag zu streichen.

Begründung: Die Zertifizierung stellt für die Betriebe eine nicht unerhebliche Kostenbelastung dar, deren Nutzen in keinem Verhältnis dazu steht. Da die Zertifizierung kein Präqualifizierungskriterium ist und das Bundesversicherungsamt eine einseitige Zertifizierungspflicht für unzulässig erklärt hat, gibt es keinen Grund mehr, an dieser festzuhalten und die Betriebe mit diesen Kosten zu belasten. Um auszuloten, ob dies zeitnah möglich ist, sollen umgehend Verhandlungen mit der AOK aufgenommen werden.

Zugleich setze ich Sie darüber in Kenntnis, dass ich die Kollegen in einem offenen Brief über meinen Antrag informieren und bereits vorab um Unterstützung bitten werde.

Mit freundlichen Grüßen

Der offene Brief soll natürlich auch dokumentiert werden:

Ich habe heute den beigefügten Antrag zur Aufnahme in die Tagesordnung zur Innungsversammlung am 24. März 2012 an den Vorstand unserer Innung gestellt.

Ich bitte Euch eindringlich um Eure Unterstützung !

Ich möchte an dieser Stelle folgende Gründe für mein Anliegen nennen:

1. Am 16. September 2009 fand eine Zusammenkunft verschiedener Spitzenvertreter der Krankenkassen, den Herren Dr.Orlowski und Pof. Will für das BMG und seitens unsererer Innung Frau Zamponi und Herrn Wallenborn statt. Es wurde bei dieser Gelegenheit durch die Vertreter des BMG unmissverständlich zum Ausdruck gebracht das man eine Zertifizierungspflicht für kleine Betriebe für völlig überzogen und unverhältnismässig hält!

2. Das Bundesversicherungsamt stellt in seinem Schreiben datiert auf den 28. Dezember 2010 fest:

” c) Die einseitige Vorgabe seitens der Krankenkasse, dass als Vertragspartner nur zertifizierte Leistungserbringer in Betracht kommen, ist nicht zulässig. “

(Die in den Raum gestellte Behauptung, wir würden seitens der Kankenkassen “gezwungen”, entbehrt spätestens seit diesem Zeitpunkt jedweder Begründung!)

3. Die Techniker Krankenkasse ist mit Schreiben vom 23. Mai 2011 bereits aus der Zertifizierungspflicht ausgestiegen.

4. Die Zertifizierungspflicht ist kein Präqulifizierungskriterium und somit für die Teilnahme am Vertragsgeschehen irrelevant.

Zu meinem ausdrücklichen Bedauern wird in der breiten Öffentlichkeit der Eindruck erweckt als habe sich die Innung für die Zwangszertifizierung ausgesprochen. Es wird in diesem Zusammenhang auf die ominöse Delegiertenversammlung vom 1. April 2010 -das Datum war wohl rein zufällig gewählt- verwiesen. Für jeden nachzulesen unter OST-Info Nr. 11 auf der Internetseite unseres Innungsverbandes. Neben unserem Obermeister Herrn Vorholt und der Geschäftsführerin Frau Zamponi haben hier insgesamt 17 “Delegierte” abgestimmt und unterzeichnet.

(lateinisch delegare: hinschicken, anvertrauen, entsenden)

Meine Frage: “Hat einer der Genannten, die übrigen etwa 600 Innungsmitglieder vor Abgabe seiner Stimme befragt?” Ich glaube nicht!

Daher nochmal mein eindringlicher Appell an alle Innungsmitglieder:

Unterstützt meinen Antrag damit wir anlässlich der nächsten Innungsversammlung endlich ein demokratisch legitimiertes Votum unserer Innung schaffen und mit der AOK Rheinland/Hamburg Nachverhandlungen aufgenommen werden mit dem Ziel die Zertifizierungspflicht aus dem bestehenden Vertrag zu streichen.

mit kollegialem Gruß

Ich bin gespannt auf den Verlauf der Mitgliederversammlung…

Photo: www.pixelio.de


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