Landesarbeitsgericht: Kündigungen für Naujoks sind nicht wirksam

Von Andreas Klamm Journalist @AndreasKlamm

Landesarbeitsgericht: Kündigungen für Naujoks sind nicht wirksam

Bonn. 12. Mai 2013 (red /bnn). Im Rechtsstreit um die Wirksamkeit der am 27.Januar 2012 erklärten außerordentlichen Kündigung sowie der am 27. April 2012 hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung hat das Landesarbeitsgericht Köln heute entschieden, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Stadt Bonn und Friedhelm Naujoks nicht aufgelöst ist.

Anlass für die Kündigungen waren Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Einbau und Betrieb von Desinfektionsanlagen zum Schutz vor Legionellen in städtischen Schulen in den Jahren 2005 und 2006. Dem früheren Betriebsleiter des Städtischen Gebäudemanagements wird vorgeworfen, dass er dabei trinkwasserrechtliche Vorschriften verletzt und die zuständigen Gremien der Stadt nicht zutreffend informiert hat.

Die Bundesstadt Bonn hat den Rechtsstreit um die Wirksamkeit der Anfang 2012 ausgesprochenen Kündigungen auch in zweiter Instanz verloren. Das Arbeitsgericht Bonn hatte bereits in erster Instanz der Kündigungsschutzklage von Naujoks stattgeben und die Kündigungen als unwirksam angesehen. Hiergegen hatte die Stadt Bonn Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt.

In der mündlichen Urteilsverkündung hat das Landesarbeitsgericht am 10. Mai die Berufung der Stadt zurückgewiesen und beide Kündigungen für unwirksam erklärt. Dabei hat es – wie zuvor das Arbeitsgericht Bonn – im Wesentlichen darauf abgestellt, dass die Vorwürfe seit vielen Jahren bekannt waren und daher die Kündigungen verfristet waren. Auch sei die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, da eine sogenannte “negative Prognose” hinsichtlich etwaiger weiterer Pflichtverletzungen nicht erkennbar sei. Den Antrag der Stadt, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen, lehnte das Gericht ab. Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu.

Die Bundesstadt Bonn wird nun die schriftlichen Urteilsgründe abwarten und die Reaktionsmöglichkeiten prüfen.

Die Auseinandersetzung um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Friedhelm Naujoks ist damit nicht beendet. Die Bundesstadt Bonn hat ihm im Februar 2013 aufgrund der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen die Trinkwasserverordnung erneut gekündigt. Er hat auch dagegen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Bonn erhoben. Dieses Verfahren läuft noch.