Es heißt ja im Allgemeinen, das es für einen Ausländer in Kambodscha nicht möglich ist, ein amtlich auf seinen Namen eingetragenes Grundstück zu erwerben. Mit dieser pauschalen Aussage wollte sich ein Leser meines Blogs, den ich mittlerweile auch persönlich kennengelernt habe, nicht zufriedengeben und hat weiter nachgeforscht.
Um einigermaßen Klarheit über die Gesetzlage bei Grundstücken zu bekommen, hat er, seiner Aussage nach, das Thema ausführlich mit einem seiner langjährigen Geschäftsfreunde, der ein Mitglied der kambodschanischen Handelskammer ist, besprochen. Zusätzlich hat er sich auch die Meinung eines ortsansässigen Architekten, eines Anwalts und eines Richters des Provinzgerichts Sihanoukville eingeholt.
Die Ergebnisse hat er mir nun schriftlich zur Verfügung gestellt, damit sie hier auf dem “Leben in Kambodscha” mit euch geteilt werden können. Wer also plant in Kambodscha ein Haus zu bauen, der sollte die folgenden Zeilen aufmerksam lesen.
Grundsätzlich kann man sagen, dass die kambodschanischen Landgesetze klar und logisch strukturiert sind. Es gibt auch ein Kartasteramt, genau wie in den westlichen Ländern. Allerdings sind die Gesetze in Kambodscha an die Ideen des deutschen Wirtschaftswissenschaftlers Karl Marx angelehnt, der für die Verstaatlichung von Grund und Boden als Basis für Gleichheit unter den Menschen steht.
Im Jahre 1993 wurde dieses Dogma durch eine Bodenreform des amtierenden Ministerpräsidenten aufgelockert und modernisiert. Seither können Personen mit kambodschanischer Staatsbürgerschaft sehr wohl, auf verschiedene Art und Weise, Landparzellen privat erwerben. Zusätzlich haben auch ausländische Firmen die Möglichkeit offiziell eingetragenes Land zu kaufen und mittels eines rechtlich einwandfreien Kniffs können sogar Ausländer zu einem legalen Eintrag auf dem Kartasteramt (Hard-Landtitle) kommen.
Ein Ausländer kann nämlich laut Gesetz ausgewiesenes Bauland oder Gewerbeflächen vom Staat pachten indem er entweder einen bestehenden Hard-Landtitle Eintrag auslöst oder einen neuen erwirkt und somit quasi Erstbesitzer wird. Damit das Eigentumsrecht rechtskräftig wird, muss der Landtitel urkundlich eintragen werden. Dazu wird das Land vermessen, abgesteckt und in eine im Register eingelagerte Karte eingetragen und nummeriert.
Der Pachtvertrag für ein Grundstück kann entweder mit dem EINGETRAGENEN EIGENTÜMER, also dem momentanen Hard-Landtitle Besitzer oder dem STAAT geschlossen werden. Die Pachtdauer beträgt immer 99 Jahre und kann zu gleichen Konditionen (oder billiger) verlängert werden. Teurer werden kann der Hard-Landtitle nicht, jedenfalls nach aktueller Gesetzeslage.
Wird ein Grundstück von einer privaten Person erworben, muss vor dem Unterzeichnen des Vertrages geprüft werden ob der Verkäufer des Landtitels auch wirklich offiziell auf dem Kartasteramt eingetragen ist und somit auch die Berechtigung hat den Titel weiter zu veräußern. Sollte das nicht der Fall sein, erwirbt man nur einen sogenannten Soft-Landtitle, der keinerlei Rechtssicherheit bietet.
Die Grundstückspreise sind frei verhandelbar und die Vertragsgestaltung obliegt einem Anwalt. Wenn ein Hard-Landtitle offiziell den Besitzer wechselt, findet die Vertragsunterzeichnung immer im Beisein eines Ministerialbeamten statt. Sollte der Eigentümer eines Hard-Landtitles versterben, treten die gesetzlichen kambodschanischen Bestimmungen in Kraft, i.d.R die gesetzliche Erbfolge oder eine testamentarische Regelung.
Alle Verträge und Urkunden müssen und sind in Khmer verfasst. Also ist es für einen Ausländer erforderlich neben einem zugelassenen Anwalt auch einen professionellen Dolmetscher unbedingt hinzu ziehen. Auch wenn alles noch ein Mal in Englisch übersetzt wurde, gilt im Zweifelsfall immer der kambodschanische Originalvertrag.
Don Kong übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben!