WIESBADEN.
Wem gehören archäologische Schätze, die im Boden gefunden werden? Der Allgemeinheit? Bislang teilen sich in Hessen Schatzfinder und Eigentümer der Fundstätte den Fund. Doch nun wollen die Regierungsparteien CDU und FDP ein sogenanntes Schatzregal einführen: Funde sollen automatisch dem Land gehören, eine Entschädigung ist nicht vorgesehen. Bei einer Anhörung im Wiesbadener Landtag am Mittwoch bezweifelten Experten, dass der Gesetzentwurf sein Ziel erreicht und die Schätze der Vergangenheit für die Öffentlichkeit erhalten werden.
Trotzdem sagte Marga Scholl, sie würde ein Schatzregal begrüßen: „Ich bin vollkommen dafür.“ Ihre Familie habe seinerzeit versucht, den Schatz gegen eine Art Finderlohn an die Stadt Herborn zu übergeben, doch der Kommune fehlte selbst dafür das Geld.
Den Denkmalschützern, die am lautesten ein Landesrecht an allen Funden fordern, geht es weniger um Glückspilze wie Scholl in Herborn. Es geht um die vielen Hobbygräber, die mit Metalldetektoren durch die Landschaft streifen. In Hessen gebe es 3000 bis 3500 solcher Schatzsucher, sagte Walter Franke vom Verein für angewandte Geschichtswissenschaft Argus im Landtag. Nur 230 von ihnen arbeiten ehrenamtlich mit dem Denkmalschutz zusammen.
Eigentümer sind in diesem Fall Schallmeyers hochmögende Kollegen: Die Ausgrabung leitete das Deutsche Archäologische Institut. Der Acker als Fundstelle gehört einem örtlichen Bauern. „Mit einem Schatzregal hätten wir die ganzen rechtlichen Probleme nicht“, sagte Schallmeyer. Alle Bundesländer haben ein Schatzregal außer Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern.
Doch auch die Gegenseite hatte bei der Landtagsanhörung Argumente. Die Unterschlagung von archäologischen Funden, die Verschleierung der Fundstellen werde zunehmen. Dabei ist für die Forschung nicht nur wichtig, was gefunden wird, sondern wo es gefunden wird. Bei einem Münzschatz darf die Schlussmünze nicht verloren gehen, die jüngste, die eine Datierung zulässt. „Ein Schatzregal führt nur dazu, dass keiner mehr bereit ist, einen Fund zu melden“, warnte Franke.
Mehrere Experten plädierten dafür, zumindestens eine Entschädigung für die Finder in das Gesetz aufzunehmen. Die Möglichkeit einer umstandlosen Enteignung durch das Land stößt bei den Kommunen, Grundbesitzern, aber auch den Kirchen auf Widerspruch. Gerade auf kirchlichem Besitz werden besonders viele Altertümer gefunden.
via Land will Schatzfunde einstreichen | Echo Online – Nachrichten aus Südhessen.