Grundstückseigentümer sollen bei archäologischen Funden künftig leer ausgehen
Schatzfunde sind Zeugen der Vergangenheit. Sie gehören allen, das will das Land Hessen festschreiben. Doch dieser staatliche Anspruch ist nicht so einfach durchzusetzen.
Von Friedemann Kohler (dpa)
Wiesbaden. Wem gehören archäologische Schätze, die im Boden gefunden werden? Der Allgemeinheit? Bislang teilen sich in Hessen Schatzfinder und Eigentümer der Fundstätte den Fund. Doch nun wollen die Regierungsparteien CDU und FDP ein Schatzregal einführen: Funde sollen automatisch dem Land gehören, eine Entschädigung ist nicht vorgesehen. Bei einer Anhörung im Landtag bezweifelten Experten, dass der Gesetzentwurf sein Ziel erreicht und die Schätze der Vergangenheit für die Öffentlichkeit erhalten werden.
Den Denkmalschützern, die am lautesten ein Landesrecht an allen Funden fordern, geht es weniger um Glückspilze wie Scholl. Es geht um die vielen Hobbygräber, die mit Metalldetektoren durch die Landschaft streifen. In Hessen gebe es 3000 bis 3500 solcher Schatzsucher, sagte Walter Franke vom Verein für angewandte Geschichtswissenschaft Argus im Landtag. Nur 230 von ihnen arbeiten mit dem Denkmalschutz zusammen.
Eigentümer sind in diesem Fall Schallmeyers Kollegen: Die Ausgrabung leitete das Deutsche Archäologische Institut. Der Acker als Fundstelle gehört einem örtlichen Bauern. «Mit einem Schatzregal hätten wir die ganzen rechtlichen Probleme nicht», sagte Schallmeyer. Alle Bundesländer haben ein Schatzregal außer Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern.
Doch auch die Gegenseite hatte Argumente: Die Unterschlagung von archäologischen Funden werde zunehmen.
via Land will Schätze einstreichen | Hessen – Taunus Zeitung – Hochtaunus.