Land NRW macht mobil gegen Dauercamping

Von Sandra Westenhöfer-Grammeth @campingchecker

Sind im Sommer die Campingplätze oft rappelvoll, wird es gen Herbst schon wieder leerer in den Parzellen. Für viele Camper gehören sommerliche Temperaturen einfach zum Campingvergnügen dazu.


Aber es gibt auch Menschen, die über einen längeren Zeitraum das freie Lebensgefühl des Campings geniessen möchten. Viele entscheiden sich in diesem Falle für einen Dauercampingplatz.

Und gegen ein Teil dieser Dauercamper hat das Land NRW nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet...

Dauererholung auf dem Campingplatz


Dauercamping heisst dabei eigentlich nichts anderes, als dass eine Parzelle auf einem Campingplatz über einen langfristigen Zeitraum hin angemietet wird.

Viele Dauercamper nutzen dabei die Dauercamping-Parzelle wie ein Ferienhaus. Und in der Tat kann eine solche Dauerparzelle eine günstige Alternative zu einem teuren Ferienhaus sein. Je nach Lage und Ausstattung eines Platzes bekommt man einen Dauercamping-Platz schon für unter 1000 € Pachtgebühr im Jahr - und die Anschaffungskosten für ein voll ausgebautes, mobiles Heim sind mit 20 - 30.000 Euro überschaubar.


Kein Wunder also, dass es auch einen Teil der Bevölkerung gibt, die Dauercamping nicht nur als günstige Freizeitgestaltung ansehen, sondern auch als alternative Wohnmöglichkeit.

Zahlreiche Menschen - der Fachverband der Freizeit- und Campingunternehmer in NRW e. V. gibt hier eine Zahl von etwa 20.000 bis 25.000 Menschen an - haben inzwischen ihren ersten Wohnsitz auf Dauercampingplätze verlegt, weil sie einfach das Lebensgefühl mögen oder weil es sich mit kleinem Einkommen oder Rente hier trotzdem gut lebt - obwohl das dauerhafte Wohnen auf Campingplätzen eigentlich, zumindest in NRW, gegen § 10 der Baunutzungsordnung verstößt.

Illegales Dauerwohnen?


Dieser Paragraph besagt nämlich, dass Campingplätze unter die "Sondergebiete, die der Erholung dienen" fallen, die nicht dem dauerhaften Wohnen dienen. Anders ausgedrückt: Wer auf einem Campingplatz seinen Lebensmittelpunkt hat, verstößt gegen § 10 der BauNVO und kann sogar rechtlich belangt werden!

Haarestreubend, wenn ihr mich fragt.

Was jahrzehntelang geduldet wurde, ist nun der Landesregierung plötzlich ein Dorn im Auge! Tatsächlich wurden landesweit (d. h. in Nordrheinwestfalen) schon etwa 50 "Ermittlungen zum illegalen Dauerwohnen in Sondergebieten" eingeleitet.

Dabei wird mit einem festgestellten Verstoß in den Kommunen ganz unterschiedlich umgegangen.

Bei der Stichtagsregelung, der sich die bisher die meisten Kommunen angeschlossen haben, darf, wer vor einem bestimmten, festgesetzten Datum bereits seinen Erstwohnsitz auf dem Campingplatz hatte, auch weiterhin dort wohnen. Aber: es darf weder verkauft noch vererbt werden.

Einige Kommunen haben sich aber noch nicht entschieden, wie sie mit der Situation verfahren.

Die Stichtagsregelung ist immerhin für die betroffenen Bewohner eine einigermaßen akzeptable Lösung. Denn wer von heute auf morgen seinen Wohnsitz wieder in ein der Bauordnung entsprechendes Wohngebiet verlegen muss, steht nicht nur vor einem großen finanziellen Problem. Auch das gewohnte Umfeld, die über Jahre aufgebaute Gemeinschaft im sozialen Umfeld des Platzes sind mit einem Male passé.

Und weitere Probleme tun sich auf:

  • Preisverfall
    Wer für sein ausgebautes Mobilheim vor Jahren mehrere zehntausend Euro auf den Tisch gelegt hat, ärgert sich sicher über die Möglichkeit, dieses irgendwann auch wieder verkaufen zu können.
  • Abbau des Wohnwagens
    Wer sich entschließt, die Dauerparzelle aufzugeben (oder dazu gezwungen wird), muss diese nun geräumt hinterlassen. Sprich: sämtliche Aufbauten und auch das Inventar muss entfernt oder entsorgt werden. Wer diese mühselige Arbeit scheut, kann zwar beispielsweise einen Abbauservice, wie er angeboten wird, in Anspruch nehmen, aber das ist natürlich auch wieder mit Kosten verbunden.
  • Leerstände
    Campingplatzbetreiber gehen schweren Zeiten entgegen, denn mit jedem wegfallenden Dauercamper bricht auch ein Teil seiner fest kalkulierbaren Einnahmen weg. So mancher Betreiber sieht sich schon auf direktem Wege in die Insolvenz - und damit fallen dann wieder Campingplätze für die Naherholung ganz weg.
  • Weniger Einnahmen für die Kommunen
    Hier beisst sich der Hund in den Schwanz. Denn pro Einwohner mit Erstwohnsitz erhalten die Kommunen etwa 1000 € Schlüsselzuweisungen. Ziehen die Camper also weg, gibt's weniger Kohle von oberster Stelle.
  • Mehrausgaben für Land & Kommunen
    Wer mit kleiner Rente / Einkommen ein sorgenfreies Auskommen auf einem günstigen Dauercampingplatz hat, kann bei normalen Mietpreisen schnell zum Aufstocker oder Empfänger sozialer Zusatzleistungen werden.

Wohnen auf dem Campingplatz - wirklich ein Problem?


Ob sich das Land also einen Gefallen damit tut, friedlich auf einem Campingplatz wohnende Menschen zu kriminalisieren, indem Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, sei mal dahingestellt.

Ich finde, wir haben in Deutschland größere Probleme, die gelöst werden wollen.

Ich empfinde Dauercamper weder als störend noch habe ich bisher festgestellt, dass anderen Freizeitsuchenden damit der Platz weggenommen wird. Meist freue ich mich sogar über einen gewissen Anteil sesshafter Dauercamper, weil ich weiß, dass hier auf saubere sanitäre Anlagen schon seitens dieser Anwohner sehr großer Wert gelegt wird.


Wie steht Ihr zu dem Thema? Ich freue mich auf eure Kommentare!