Lahnau/Wiesbaden: Was kostet wen der Kopf?

Von Abc

Welchen Wert hat der römische Pferdekopf aus Waldgirmes? Das versuchen momentan Gutachter zu ermitteln. Professor Egon Schallmeyer, oberster Landesarchäologe, hat vorab die vorsichtige Schätzung von drei Millionen Euro ausgegeben.

Nach den wissenschaftlichen Auswertungen soll der Pferdekopf aus der Römerzeit wieder nach Waldgirmes zurückkehren. Der Preis des Sensationsfunds ist entscheidend, wenn es nach Abschluss der Restaurierung und wissenschaftlichen Untersuchungen um die Eigentumsverhältnisse geht. Zwei Dinge allerdings sind schon jetzt klar: Weder wird in Erfahrung gebracht werden können, was der Bronzekopf zur Römerzeit vor 2000 Jahren gekostet hat, noch wird aufgrund der historischen Bedeutung allein der heutige Materialwert entscheidend sein.Sensationsfund gehört je zur Hälfte dem Bund und einem Landwirt. Nach dem Gesetz gehört der Bronzekopf je zur Hälfte dem Finder und dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem er im August 2009 gefunden wurde. Finder ist die Römisch-Germanische Kommission, die zum Deutschen Archäologischen Institut gehört, eine Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. 50 Prozent des Kopfes gehören also dem Bund. Die anderen 50 Prozent einem Landwirt aus Waldgirmes. Das Land Hessen wird also aller Voraussicht nach – sollte es das bedeutende historische Zeugnis haben und ausstellen wollen – tief in die Tasche greifen müssen.

Laut Eveline Grönke, Sprecherin des Landesamts für Denkmalpflege Hessen, lässt sich über den konkreten Wert noch nichts Verlässliches sagen. Der Kopf, der sich nach wie vor in den Werkstätten der Denkmalpfleger auf Schloss Biebrich befinde, werde momentan geschätzt. Der von Schallmeyer ins Spiel gebrachte Preis von drei Millionen Euro könne noch nach unten gehen, zum Beispiel müssten die Grabungskosten abgezogen werden. Bislang handele es sich um eine “fiktive Zahl”.

Mit einigem Interesse dürfte das Verfahren von dem Waldgirmeser Landwirt verfolgt werden. Namentlich will er nicht genannt werden. Er berichtete im Gespräch mit dieser Zeitung, dass er bereits vor einem Jahr eine Aufstellung aller Funde verlangt habe, die bislang auf seinem Grund, der Teile des Römerforums einschließt, gemacht wurden. Die Antwort stehe noch aus. Konkrete Ansprüche am Pferdekopf habe er noch nicht angemeldet.

Grönke erklärt die aktuelle Situation: “Es gibt zwei Eigentümer und nichts ist geklärt.” Verschiedene Szenarien seien theoretisch denkbar: Zum Beispiel, dass das Land sein Interesse bekundet. Oder aber auch der Grundstücksbesitzer. In beiden Fällen müsste der Kopf ausgelöst werden.

Für die Sprecherin ist der Pferdekopf bestes Beispiel für die Notwendigkeit eines Schatzregals. Die hessische Landesregierung möchte eine Gesetzesänderung durchsetzen, nach der bedeutende Funde automatisch dem Land gehören. Der Finderlohn sowie die Entschädigung des Grundstückseigentümers würden dann entfallen. In den meisten anderen Bundesländern ist das bereits die Regel.

Wertvolle Bodenschätze sollten der Allgemeinheit gehören und nicht demjenigen, der zufällig darüber stolpert oder in dessen Boden sie zufällig liegen. Kauf und Ausstellung durch das Land kosteten Steuergelder. Deshalb sei das Schatzregal richtig. Der Erwerb der keltischen Fürstengräber am Glauberg habe den Steuerzahler 200 000 Euro gekostet, berichtet Grönke – ein Schnäppchen im Vergleich zum Pferdekopf. Zusammen aber mit dem eigens dafür gebauten Museum seien die Kosten auf stattliche 17 Millionen Euro geklettert.

Dass die Allgemeinheit durch das Schatzregal künftig gar keine Funde mehr zu Gesicht bekommt, weil die Finder dann eher versuchten, ihre Schätze anderweitig auf dem Markt zu vergolden, nimmt Grönke nicht an. Befürchtet wird das unter anderem von Wilfried Paeschke, Vorsitzender des Fördervereins Römisches Forum Waldgirmes. Die Sprecherin der Denkmalpflege hält dagegen, dass 99 Prozent der Funde bei regulären Grabungen gemacht würden. Gebe es zudem bundesweit das Schatzregal, werde auch ein Verkauf unter der Hand schwierig.

Egal, ob das neue Gesetz kommt oder nicht, den Waldgirmeser Pferdekopf tangiert es nicht. Für ihn gilt das 2009 gültige Recht, für ihn muss gezahlt werden.

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