LAG München: ehrenamtliche Mitarbeiter zählen nicht!

Das Landesarbeitsgericht München ( Urteil vom 26.11.2014 10 Sa 471/14) hatte zu entscheiden, ob bei der Frage, ob ein Kleinbetrieb vorliegt oder das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet (Schwellenwert: mehr als 10 Arbeitnehmer) auch ehrenamtliche Mitarbeiter zu berücksichtigen sind.

Das LAG München entschied letztendlich, dass ehrenamtliche Tätige – da keine Arbeitnehmer – nicht bei der Berechnung des Schwellenwertes nach § 23 Abs. 1 KSchG einzubeziehen sind.

Rechtsanwalt Andreas Martin



wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Brauche ich ein Frühbeet für Schildkröten im Garten?
wallpaper-1019588
[Manga] My Home Hero [10]
wallpaper-1019588
Chaos adé: So revolutionierst du deine Home-Screen Organisation!
wallpaper-1019588
IVF Ablauf: Jede Phase & kompletter Zeitplan