LAG Düsseldorf: 1 Monat Ausschlussfrist im Insolvenzplan ist wirksam

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 3.7.2014, 5 Sa 225/14) hat entschieden, dass eine Ausschlussfrist in einem Insolvenzplan von 1 Monat wirksam ist.

Diese Ausschlussfrist umfasst – nach der Meinung des LAG Düsseldorf – auch Schadenersatzansprüche von Arbeitnehmern, die wegen der Anwendung der verkürzten Kündigungsfrist des § 113 InsO entstanden sind.

RA A. Martin



wallpaper-1019588
Digitalnomaden an der Algarve – wie Handelsroboter und Kryptowährungen durch Automation große Effizienzsteigerung generieren
wallpaper-1019588
altraverse stellt Shojo-Titel für Herbst 2024 vor
wallpaper-1019588
Ninja to Koroshiya no Futarigurashi: Manga erhält eine Anime-Adaption
wallpaper-1019588
[Manga] H.P. Lovecrafts Der leuchtende Trapezoeder