LAG Berlin-Brandenburg: Streitwert mehrerer Abmahnungen

Das Landesarbeitsgericht Berlin – Brandenburg (Beschlusss vom 29.12.2014 – 17 Ta (Kost) 6128/14) hat beschlossen, dass der Rechtsstreit über eine Abmahnung (Entfernungsklage) in der Regel mit einem Bruttomonatsverdienst zu bemessen ist. Dabei ist es unerheblich ob gleiche oder ähnliche Pflichtverstöße bereits zuvor abgemahnt wurden.

Streiten sich die Parteien über mehrere Abmahnungen so wird der Streitwert dieses Verfahrens mit maximal einem Vierteljahresverdienst bewertet.

RA A. Martin



wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
[Manga] Dandadan [4]
wallpaper-1019588
Flaschengarten selber machen: In 9 Schritten zum ewigen Garten im Glas
wallpaper-1019588
🎸 Thomann Guitar Days – Bis zu 60 % Rabatt auf Gitarren und Equipment
wallpaper-1019588
Kürbismuffins backen im Herbst