Der 37-jährige Aleksandr Pavlov ist kasachischer Staatsbürger und hat in Spanien einen Antrag auf Asyl gestellt. Er befindet sich derzeit in der spanischen Hauptstadt Madrid in Haft. Am 8. November prüfte und bewilligte das zentrale Gericht zur Verfolgung schwerer Straftaten (Audiencia Nacional) den Auslieferungsantrag der kasachischen Behörden und bestätigte damit die Entscheidung der Zweiten Strafkammer des Gerichts vom 23. Juli. Die endgültige Entscheidung über das Auslieferungsersuchen wird vom spanischen Ministerrat getroffen. Dieser könnte die Entscheidung des zentralen Gerichts aufheben. Auf nationaler Ebene sind in Aleksandr Pavlovs Fall alle Rechtsmittel erschöpft. Sollte er nach Kasachstan zurückgeführt werden, drohen ihm Folter und andere Misshandlungen sowie ein unfaires Gerichtsverfahren.
Amnesty International ist der Ansicht, dass das Auslieferungsersuchen der kasachischen Behörden mit Aleksandr Pavlovs Verbindungen zu dem Oppositionsführer Mukhtar Ablyazov zusammenhängt. Mukhtar Ablyazov war 2009 aus Kasachstan geflohen und wurde 2011 in Großbritannien als Flüchtling anerkannt. Aleksandr Pavlov war zuvor einige Jahre lang als Sicherheitschef von Mukhtar Ablyazov tätig gewesen. Es hat in Kasachstan einige Fälle gegeben, in denen strafrechtliche Verfahren gegen politisch oder zivilgesellschaftlich aktive Personen mit deren Verbindungen zu Mukhtar Ablyazov und seinen regierungskritischen Ansichten in Zusammenhang gebracht worden sind. Trotz der Zusicherung der Regierung, das Problem der Folter und Misshandlung von Inhaftierten in Kasachstan erfolgreich angegangen zu sein, wird nach wie vor über derartige Fälle berichtet.
Gemäß dem Völkerrecht ist Spanien verpflichtet, niemanden in ein Land zurückzuführen, in dem ihm oder ihr Verfolgung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen bzw. -verstöße drohen. Die spanischen Behörden dürfen Aleksandr Pavlov daher nicht an Kasachstan ausliefern oder ihn auf andere Weise dorthin überstellen, da sie damit gegen ihre internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen verstoßen würden. Er darf den kasachischen Behörden auch dann nicht übergeben werden, wenn diese diplomatische Zusicherungen machen, ihn nicht zu foltern, in anderer Weise zu misshandeln oder in einem unfairen Verfahren zu verurteilen.
Es gibt eine Urgent Action, die sich für Aleksandr Pavlov einsetzt.
Schreibt eine E-Mail an: Ministro(at)mju.es, emb.berlin.inf(at)maec.es
Betreff:
Aleksandr Pavlov
Text: Sehr geehrter Herr Minister,
mit grosser Sorge habe ich erfahren, dass dem Auslieferungantrag der kasachischen Behoerden von Aleksandr Pavlov erneut stattgegeben wurde, obwohl glaubwuerdige Beweise vorliegen, dass ihm nach seiner Rueckkehr nach Kasachstan Folter droht. Die endgueltige Entscheidung ueber die Auslieferung von Aleksandr Pavlov liegt nun bei Ihnen.
Bitte schuetzen Sie Aleksandr Pavlov vor einer Auslieferung nach Kasachstan, da ihm dort schwere Menschenrechtsverletzungen wie Folter und anderweitige Misshandlungen sowie ein unfaires Gerichtsverfahren drohen.
Ich moechte Sie zudem bitten, sicherzustellen, dass Spanien seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen aus dem Voelkerrecht nachkommt und niemanden in ein Land zurueckfuehrt, in dem ihm oder ihr Folter und andere Misshandlungen drohen.
Mit freundlichen Gruessen
(Dein Name)
Ihr könnt Euch auf der Homepage von Amnesty International Deutschland noch genauer zur Urgent Action informieren:Foltergefahr bei Auslieferung
Weitere Informationen zu meiner Aktion und den Erfolgen von Amnesty International findet ihr auf der Seite Sehen, Hinsehen, Handeln! meines Blogs.
"Es ist besser, eine Kerze anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen."(Quelle: Amnesty International)