Das Gerichtsverfahren gegen die sudanesische Frauenrechtlerin Amira Osman Hamed steht nach wie vor aus. Sie ist wegen "anstößiger Kleidung" angeklagt, weil sie sich geweigert hatte, ein Kopftuch zu tragen. Die Anklage gegen sie muss fallengelassen und das entsprechende Gesetz aufgehoben werden.
Amira Osman Hamed wurde am 27. August 2013 von der Polizei für Öffentliche Ordnung (Public Order Police - POP) festgenommen und beschuldigt, sich "anstößig oder unmoralisch gekleidet" zu haben, weil sie sich geweigert hatte, ihr Haar mit einem Kopftuch zu bedecken. Daraufhin wurde nach Artikel 152 des sudanesischen Strafgesetzbuchs wegen "anstößiger Kleidung" Anklage gegen sie erhoben. Die Bestimmung ist Teil einer Reihe von Gesetzen und Praktiken, die als das "System der öffentlichen Ordnung" bekannt sind und körperliche Züchtigungsstrafen und Geldbußen für mutmaßlich unmoralisches Verhalten vorsehen. Im Fall eines Schuldspruchs könnten Amira Osman Hamed bis zu 40 Peitschenhiebe drohen. Amira Osman Hamed wurde nach ihrer Festnahme vier Stunden lang auf der Polizeiwache festgehalten und dann gegen Kaution freigelassen.
Das Gerichtsverfahren gegen Amira Osman Hamed sollte ursprünglich am 19. September 2013 stattfinden und ist wiederholt vertagt worden. Ihre Rechtsbeistände hatten Beschwerde beim Generalstaatsanwalt und dem Justizminister eingelegt und argumentiert, Artikel 152 sei verfassungswidrig. Angaben der Rechtsbeistände zufolge wird diese Eingabe derzeit noch vom Justizminister geprüft und es wurde noch kein Datum für die Verhandlung festgelegt. Bis zum Prozess bleibt Amira Osman Hamed gegen Kaution auf freiem Fuß.
Amira Osman Hamed war bereits 2002 unter Artikel 152 angeklagt und zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie Hosen getragen hatte. Seit Inkrafttreten des sudanesischen Strafgesetzbuchs im Jahr 1991 werden Berichten zufolge jährlich tausende Personen, vornehmlich Frauen und Mädchen, festgenommen, weil ihnen willkürlich "anstößiges" Verhalten bzw. "anstößige" Kleidung vorgeworfen wird. Amnesty International fordert die Aufhebung von Bestimmungen wie dem Artikel 152 und eine Abschaffung der Prügelstrafe, da sie nach dem internationalen Gewohnheitsrecht einen Verstoß gegen das uneingeschränkte Verbot von Folter und anderweitiger grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe darstellt.
Es gibt eine Urgent Action, die sich für Amira Osman Hamed einsetzt.
Schreibt eine E-Mail an: moj(at)moj.gov.sd, poststelle(at)botschaft-sudan.de
Betreff:Anklage gegen Amira Osman Hamed
Text:
Exzellenz,
mit Sorge habe ich erfahren, dass die sudanesische Frauenrechtlerin Amira Osman nach wie vor wegen "anstoessiger Kleidung" unter Anklage steht. Bei einem Schuldspruch koennten ihr 40 Peitschenhiebe drohen. Amnesty International betrachtet die Pruegelstrafe als Verstoss gegen das Verbot von Folter und anderweitiger grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe.
Ich bitte Sie daher, die Anklage gegen Amira Osman Hamed umgehend und bedingungslos fallenzulassen. Bitte schaffen Sie die Pruegelstrafe ab, denn sie verstoesst gegen das uneingeschraenkte Verbot der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe.
Sorgen Sie bitte auch dafuer, dass das System der oeffentlichen Ordnung, darunter auch Artikel 152 des Strafgesetzbuchs von 1991, in Uebereinstimmung mit den Verpflichtungen des Sudan aus dem von ihm unterzeichneten internationalen Menschenrechtsabkommen aufgehoben wird.
Mit freundlichen Gruessen(Dein Name)Ihr könnt Euch auf der Homepage von Amnesty International Deutschland noch genauer zur Urgent Action informieren: Frauenrechtlerin weiterhin unter Anklage
Weitere Informationen zu meiner Aktion und den Erfolgen von Amnesty International findet ihr auf der Seite Sehen, Hinsehen, Handeln! meines Blogs.
"Es ist besser, eine Kerze anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen."(Quelle: Amnesty International)