Kürzung der Solarvergütungen vom Bundestag beschlossen

Proteste vor dem Umweltausschuss am 21.03.2012

Proteste vor dem Umweltausschuss am 21.03.2012, Quelle: BSW

Trotz massiven Widerstands aus der Solarbranche, der Wissenschaft, der Umweltbewegung, den Gewerkschaften und von vielen Spitzenpolitikern sowie gegen den klaren Willen der Bevölkerungsmehrheit hat der Deutsche Bundestag eine Reihe von harten Einschnitten bei der Solarstrom-Förderung beschlossen. Die zahlreichen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zielen darauf ab, den zukünftigen Ausbau der Solarstrom-Nutzung in Deutschland mindestens zu halbieren. Nur der Bundesrat kann das Gesetzesvorhaben nun noch aufhalten. Selbst bei einigen Unions-regierten Bundesländern zeichnet sich inzwischen deutliche Kritik ab, nachdem der Bundestag in den letzten Tagen die Gesetzesvorlage an zentralen Punkten nicht nachgebessert hat.

„Diese politische Fehlentscheidung gefährdet Deutschlands Spitzenstellung bei der Photovoltaik, die Existenz zahlreicher Solarunternehmen und vieler tausend Solarjobs. Das ist ein schwarzer Tag für die Energiewende“, so Günther Cramer, Präsident des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Die Solarbranche befürchtet eine Insolvenzwelle in der deutschen Solarbranche und den Verlust zehntausender Arbeitsplätze.

Statt zu beschleunigen, bremst die Regierung bei der Energiewende. Ohne nachvollziehbaren Grund. Zahlreiche Gutachten belegen: Die technischen Herausforderungen für einen weiteren kraftvollen Ausbau der Solarstrom-Nutzung sind lösbar, die weiteren Anschubkosten halten sich durch den Preisverfall von Solarmodulen im Rahmen und zahlen sich für die Gesellschaft gesamtwirtschaftlich aus. Die Stromrechnung eines deutschen Durchschnittshaushalts werde durch die nun beschlossenen Förderkürzungen monatlich gerade einmal um rund 50 Cent entlastet. Nach übereinstimmender Einschätzung der Solarbranche und vieler Umweltverbände stehe dies in keinem Verhältnis zum nun befürchteten Schaden für die Energiewende und den Klimaschutz. Die von der Bundesregierung selbst gesteckten Ziele zum Umstieg auf Erneuerbare Energien drohten verfehlt zu werden, da mit der Solarenergie nun ausgerechnet die am schnellsten ausbaubare und verbrauchsnah verfügbare, saubere Stromquelle ausgebremst werde.

„Ursache für diese Blockadepolitik ist ein hinter den Kulissen geführter harter Verteilungskampf um zukünftige Marktanteile. Die großen Energiekonzerne fürchten die Solarenergie wie der Teufel das Weihwasser. Sie haben wenig Interesse daran, dass Bürger, Kommunen, Landwirtschaft und Mittelstand die Stromerzeugung zunehmend selbst in die Hand nehmen und vom Energieverbraucher zum Energieerzeuger werden“, so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.

„Weltweit lässt sich der Durchbruch der Solarenergie nicht mehr aufhalten.“ Es sei deshalb höchste Zeit, dass die Politik die Zeichen der Zeit erkenne und in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen und Wissenschaft die Weichen für eine Transformation des Energiesystems stellen. Dabei müsse mit gleichem Maß gemessen werden. Es könne nicht sein, dass Wind-Offshore-Projekte der Energiekonzerne stärker gefördert werden, Bürgersolarkraftwerke aber gleichzeitig ausgebremst würden, obwohl sie inzwischen auf dem gleichem Förderniveau angekommen seien.

Die aktuelle Gesetzesnovelle sieht eine ganze Reihe von Änderungen vor. Neben einer sofortigen massiven Kappung der Fördersätze für nahezu alle neu errichteten Solarstromanlagen wird die Solarstrom-Förderung zukünftig monatlich sinken. In wichtigen Marktsegmenten wird die Einspeisevergütung zudem nur noch für 80 bis 90 Prozent des Anlagenertrags gewährt.

In der Summe führt die Streichliste nach Angaben des Branchenverbandes darauf hinaus, dass die Solarstrom-Förderung bis zum Jahresende für Neuanlagen um bis zu 45 Prozent sinkt. Damit werde die Wirtschaftlichkeit der Investitionen so stark eingeschränkt, dass nach einer „Endrallye“ vor Auslaufen der Übergangsfristen spätestens im 4. Quartal 2012 mit einem Einbruch der Photovoltaik-Nachfrage in Deutschland zu rechnen sei. Von der Kürzung nicht betroffen ist die Förderung von Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung.


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