Kurznachrichten: myTaxi Vermittlungsgebühr, UberX Deutschland Start

Zwei Kurznachrichten über MyTaxi und UberX Deutschland Start. MyTaxi verändert die Vermittlungsgebühr, Uber führt Mitfahrservice UberX in Deutschland ein.

MyTaxi verändert Auftragsvergabe – Auktion wird abgeschafft

Anfang letzen Jahres hat myTaxi seine Vermittlung von Fahrten an Taxifahrer geändert. Die Fahrer sollten nicht mehr 80 ct. pro Fahrt zahlen, sondern eine Gebühr von 3 – 30% des Fahrpreises. Die Obergrenze wurde nach Protesten der Taxifahrer auf 15 % reduziert. Zu einem späteren Zeitpunkt sollte die vom Fahrer eingestellte Preisstufe einen Einfluss auf die Vergabe der Fahrten haben. Fahrer, de einen hohen Prozentsatz eingestellt haben, erhalten mehr Fahrten. Über diesen Vergabemechanismus hat sich myTaxi höhere Umsätze erhofft. Soweit kam es wohl nie. Zum 1. Juli wird die Vermittlungsgebühr pauschal auf 7% festgesetzt, eine Einstellung auf Fahrerseite ist dann nicht mehr möglich. Die durchschnittliche Taxifahrt dürfte bei einem Fahrpreis von 15 bis 20 € liegen, was einer Provision von 1.00 – 1.40 € entsprechen dürfte. (via iphone-ticker.de)

uberX Deutschlandstart – legaler Rahmen soll eingehalten werden

Uber startet nach den gerichtlichen Auseinandersetzungen und dem Verbot von UberPOP einen neuen Fahrservice unter dem Namen uberX. Dabei will sich das Unternehmen an das deutsche Personenbeförderungsgesetz halten. Die Fahrer sollen über einen Personenbeförderungsschein verfügen. Die Fahrzeuge sind laut Uber als Mietwagen zugelassen, konzessioniert und gewerblich versichert. Gestartet wird der Service in München, Hamburg, Düsseldorf und Frankfurt. In Berlin soll der Service in ein paar Wochen starten. Diese Ankündigung ist als fraglich einzuschätzen, da in Berlin auch der Service UberBlack mit professionellen Chauffeuren und schwarzen Limousinen verboten ist. uberX entspricht in den meisten Punkten den Anforderungen im Personenbeförderungsgesetz. Gegen die Rückkehrpflicht der Mietwagen verstößt das neue Angebot aber trotzdem. Der Verstoß gegen die Rückkehrpflicht ist ein Grund, warum UberBlack in Berlin verboten ist. Eigentlich wollte Uber mit dem Service UberPOP groß durchstarten. Bei UberPOP wurden Privatfahrer ohne Genehmigung für gewerbliche Personenbeförderung vermittelt. Der Service wurde vom Landgericht Frankfurt nach etwa einem Jahr deutschlandweit verboten. (via Uber Blog)

Bild: getmobility.de (bestimmte Rechte vorbehalten)


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