Von Gastautor Wolfgang Schlichting
Nachdem einige regionale Zeitungen in Berlin und Leipzig eine „Gotteslästerung” begingen und die Vertuschungsverordnung der Bundeskanzlerin missachteten, indem sie darüber berichteten, wie viele Messerangriffe mit nicht selten tödlichem Ausgang es in den beiden Städten täglich gab, trauten sich auch die anderen, journalistisch tätigen “Erdmännchen” aus der Versenkung und von da ab konnte man sich in sehr vielen regionalen Zeitungen täglich darüber informieren, wie viele Messerangriffe es in Deutschland gegeben hatte.
Aktuell gehen selbst der Bundesinnenminister und die Innenminister der Bundesländer gegen die Vertuschungsverordnung vor und haben dem Bundesrat gemeinsam einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nach dessen Statuten die Messerangriffe gegen Null tendieren werden, sobald das Gesetz verabschiedet ist. Ich möchte nicht ausschließen, dass sich ein Messermörder tot lacht, wenn er die Statuten ließt und sich die Messerangriffe dadurch etwas minimieren könnten, doch die meisten ausländischen Gewaltverbrecher werden ihre Straftaten, die sie mit Messern bewaffnet begehen, auch weiterhin ausüben.
Derzeit dürfen unsere “friedfertigen” Flüchtlinge Messer mit einer Klingenlänge von 12 cm legal mit sich herum schleppen, die durch das Gesetz auf die Hälfte reduziert werden soll. Ich bin entgegen der Meinung unserer Politiker der festen Überzeugung, dass die Messerexperten mit einer Klingenlänge von 6 cm ihre Opfer genau so malträtieren können, wie es mit einer Klingenlänge von 12 cm der Fall ist. Über die Verbote, Messer auf Bahnhöfen und anderen öffentlichen Orten bei sich zu führen, werden sich eventuell noch ein paar Messermörder tot lachen, mehr wird mit dem Gesetz nicht erreicht!!!