Kurze Geschichte der Studiengebühren in Bayern

Als das Bundesverfassungsgericht einen Absatz des Hochschulrahmengesetz für verfassungswidrig erklärt hatte, welches ein gebührenfreies Erststudium garantierte, konnte es dem damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (in 10 Minuten unsterblich geworden) sowie dem Wissenschaftsminister Thomas Goppel (der Wächter Gottes) gar nicht schnell genug gehen, 500 Euro im Semester zu verlangen (an Unis mindestens 300, an FHs mindestens 100 Euro).

Den Kritikern wurden falsche Versprechungen gemacht, die sich allesamt als glatte Lüge erwiesen. Es wurde behauptet:

  • Die Studiengebühren kämen nur den Universitäten direkt zu Gute, und dienten ausschließlich der Verbesserung der Lehre. In Wirklichkeit ist es so, dass ein Anteil des Geldes einbehalten wurde, um Ausfälle abzusichern, durch Studenten die von der Beitragspflicht befreit wurden. Bezeichnenderweise ist im Gesetz außerdem von Studienbeiträgen die Rede, da Gebühren einen Rechtsanspruch auf Gegenleistung bedeuten würden, was bei Beiträgen nicht der Fall ist.
  • Die Haushaltsmittel würden nicht mit den Verweis auf die Studiengebühren gekürzt. Schon im ersten Semester nach der Einführung bekam unsere Bibliothek den Hinweis, man könne doch die Studienbeiträge verwenden, es bedarf also keiner Haushaltsmittel.
  • “Sozialverträgliche” Kredite sollten es angeblich jedem möglich machen unabhängig von seiner sozioökonomischen Herkunft zu studieren. Jetzt können also alle studieren, die reiche Eltern haben, ein Stipendium bekommen, oder sich jahrzehntelange finanzielle Risiken aufbürden wollen.

Die Opposition war damals von Heuchelei geprägt: Sie lehnten Studiengebühren zwar ab, ein Volksbegehren wollten sie aber nicht unterstützen. Mittlerweile gibt es auch die Freien Wähler in der Opposition, die jetzt ein Volksbegehren starten wollten. Das Innenministerium verweist auf die bayerische Verfassung, welche Volksbegehren verbietet, die den Haushalt betreffen. Mit den Studienbeiträgen wurden Professorenstellen aus dem Haushalt bezahlt. Dies ist eine sehr rechtsverdrehende Auslegung des Gesetzes. Wie gesagt, eigentlich sollten die Universitäten das Geld bekommen und verwenden. Das jetzt über den Staatshaushalt zu schicken, und damit ein Volksbegehren zu verhindern ist ein mieser Taschenspielertrick, wie die Freien Wähler richtig feststellten.

Studienbeiträge sind asozial

Sie zementieren die Ungleichheit und tragen ihren Teil dazu bei, sozioökonomische Aufstiege zu verhindern. Die Behauptung, jeder könne studieren ist ein Witz.

Das dreisteste Argument für Studiengebühren ist immer noch die Aussage, Arbeiter würden für Akademikerkinder per Steuern das Studium bezahlen. Was hierbei dreist verschwiegen wird, ist das eben auch das Studium der “Arbeiterkinder” bezahlt wird. Außerdem führen Studiengebühren nach diesem Argument zu mehr Ungerechtigkeit: Die Studiengebühren decken nämlich nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten des Studiums. Im Endeffekt zahlt also der Arbeiter immer noch das Studium der Akademikerkinder, kann es sich aber nicht leisten, seine eigenen Kinder zur Uni zu schicken. Und das nennt sich dann gerechter?

Die Verbesserung der Lehre mag zum Teil gegeben sein. Mies bezahlte Hiwis, die Tutorien anbieten z.B. es wird aber auch viel Überflüssiges ausgegeben. Bei uns an der Uni, wurden plötzlich alle Bildschirme weggeworfen und durch neue Flachbildschirme ersetzt. Als hätte man mit den alten nicht auch arbeiten können. Vor allem stellt sich die Frage: Was bringt die Verbesserungen den Leuten, die aufgrund der Studiengebühren nicht mehr studieren können?

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Grüße aus dem pseudochristlichen Bayern wünscht

Alien


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