Zwar räumte Rasmussen ein, es sei wünschenswert, wenn ein solches Mandat durch den Uno-Sicherheitsrat ausgesprochen würde. Ebenso könne ein Einsatz aber auch durch klare moralische Prinzipien legitimiert werden.
Die Nato reagiert hiermit auf die Kritik an ihrem Einsatz in Libyen. Während die UN-Resolution 1973 lediglich die Einrichtung einer Flugverbotszone und Maßnahmen zum Schutz der zivilen Bevölkerung genehmigt hatte, nahmen die westlichen Verbände Partei für die bewaffneten Rebellen und unterstützten sie aktiv bei der Tötung des früheren Diktators Muammar al-Gaddafi.
Erweiterter Grenzschutz ohne völkerrechtliche Legitimation
Wörtlich sagte Rasmussen: “Wenn der Zweck gerechtfertigt und die rechtliche Grundlage stark ist, können wir unsere Werte mit Gewalt verteidigen.” Weiterhin wandte er sich dagegen, ein Uno-Mandat zur notwendigen Bedingung für Einsätze zu machen, wenn Regierungen oder andere Volksgruppen gegen die zivile Bevölkerung eines Landes vorgehen. Rasmussen: “Das würde den Mächten in die Hände spielen, die unsere Werte nicht teilen.”
Die Nato war in ihrer Unterstützung gegenüber den libyschen Rebellen weit über den Rahmen hinaus gegangen, den die UN-Resolution ihr gesteckt hatte. Vor diesem Hintergrund könnte die Äußerung ihres Generalsekretärs den Versuch darstellen, einer massiven Kritik zuvor zu kommen.
Wird es zur künftigen Nato Direktive, Kampfeinsätze auch gänzlich ohne die Zustimmung des Uno-Sicherheitsrates durchzuführen, dann erübrigt sich damit auch die Rechtfertigung des Eingreifens in Libyen. Dass Rasmussen einräumt, dass sich die Nato, im Gegensatz zu Syrien, für den Einsatz entschieden hat, um damit die Grenzen der südeuropäischen Bündnispartner vor einer Flüchtlingswelle aus Libyen zu schützen, wirft ein deutliches Licht auf die Strategie der Nato.
Nicht das Schicksal von Menschen, die Opfer eines Massakers zu werden drohen sondern die Grenzsicherheit westlicher Staaten gibt den Ausschlag, wenn man sich dazu entscheidet, außerhalb des Bündnisgebietes militärisch einzgreifen: Gefährlicher Grenzschutz ohne UN-Legitimation.