Die BKK·VBU klagt vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen das BVA, um künstliche Befruchtung für Unverheiratete durchzusetzen
Die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK·VBU) stellte vor dem Bundesversicherungsamt (BVA) einen Antrag einen erhöhten Kostenzuschuss zur künstlichen Befruchtung auch unverheirateten Paaren zugänglich machen zu können und scheiterte damit. Die entsprechende Satzungserweiterung war vom BVA abgelehnt worden. Das BVA berief sich in seiner Begründung auf eine Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums. Darin steht unter anderem, dass „der Gesetzgeber im Hinblick auf die Regelung des §27a SGB V (künstliche Befruchtung) davon ausgeht, dass die Ehe den Kindeswohlbelangen Rechnung trage.“
Die BKK·VBU ist zum Glück der Überzeugung, dass ein Trauschein nicht die Voraussetzung sein muss, um gute Eltern zu sein und möchte sich daher für die Gleichberechtigung unverheirateter Paare einsetzen. So entschied sich die BKK·VBU Klage einzureichen.
Die bundesweit tätige BKK·VBU hat jetzt die Ladung zum Gerichtstermin für ihre Klage gegen das Bundesversicherungsamt (BVA) erhalten: Am Freitag, dem 13. Juni 2014, findet die Verhandlung zur Satzungserweiterung künstliche Befruchtung für Unverheiratete vor dem Landesozialgericht Berlin-Brandenburg statt.
Es ist einfach nicht mehr angemessen, dass nach wie vor ein so großer Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren existiert. Daher möchten wir die BKK·VBU gerne unterstützen. Wichtig ist, dass der Prozess viel Öffentlichkeit erreicht. Daher teilt diesen Beitrag, verfasst einen eigenen in Euren Blogs und erzählt es weiter. Je mehr darüber erfahren, desto besser. Material und weitere Info erhaltet Ihr hier:
http://www.meine-krankenkasse.de/küBe