3. KOTTWITZTALK am 25. Juni 2015,
in Hamburg, Eppendorfer Weg 187, 19.30 Uhr
Was ist im Gedächtnis geblieben nach den Attentaten von Paris und Kopenhagen, nach dem Hitler-Gruß von Jonathan Meese?
Hat Kunst überhaupt eine Wirkung – und wenn ja, oftmals nur noch eine negative?
Sind küntlerische Grenzüberschreitungen im Zeitalter von Trash-TV und shitstorms überhaupt noch relevant?
Foto: © Dan Thy Nguyen
Die Themenansätze der 3. Gesprächsrunde werden diskutiert mit:
– dem Philosophen Dr. Jörg Bernardy (DIE ZEIT),
– Dan Thy Ngyen (Schauspieler und Regisseur),
– Donata Predic (Kunstvermittlerin)
und
– Wolfgang Scholz (KOTTWITZKeller-Organisator).
Moderiert wird die Veranstaltung wieder von Stefan Wolfschütz.
Der Künstler ist Täter im Sinne eines Handelnden. Die Kunstfreiheit existiert absolut oder gar nicht. Was bedeutet das?
Der Künstler als Handelnder befindet sich dank der Kunstfreiheit zwangsläufig in einem Spannungsverhältnis zu Staat und Gesellschaft, weil
er als frei Handelnder aufgrund der Tatsache, dass Kunstfreiheit nur als Absolutes gegeben ist, außerhalb aller Gesetze und Normen steht, genauer: stehen muss.
Niemand kann dem Künstler die Kunstfreiheit erlauben, sie ihm schenken oder ihn gar zur Kunstfreiheit ermächtigen – der Künstler setzt die Kunstfreiheit selbst in dem Moment, indem er künstlerisch handelt. (Tankred Tabbert)
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