Kuba-Embargo: wieder 2 gegen 187 Stimmen – Wa(h)re Demokratie!

Von Julius Hensel

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Die UNO-Vollversammlung in New York hat am Dienstag Kubas Antrag auf Aufhebung des 50-jährigen Wirtschaftsembargos wieder einmal mit einer überwältigenden Mehrheit von 187 zu 2 Stimmen (USA und Israel) angenommen.

Wie seit Embargo-Beginn 1962 nicht anders zu erwarten, votierten die beiden Friedensbringer USA und Israel dagegen, Mikronesien, die Marshall-Inseln und Palau (letztes Jahr noch positiv) enthielten sich der Stimme.

Kuba kann deshalb keine Kredite verhandeln, keine Geschäfte mit internationalen Unternehmen machen und wird in seiner wirtschaftlichen Entwicklung massiv behindert. Außerdem ist kubanischen Flugzeugen und Schiffen der Eintritt in US-Gebiet generell verboten. Die andauernde Kuba-Blockade stellt nach Artikel II der Genfer Menschrechtsverordnung vom 9.12.1948 eine Genozid-Handlung und ausserdem einen klaren Bruch des Völkerrechtes dar.

Der kubanische Kanzler Bruno Rodriguez hatte vor kurzem den durch das Embargo entstandenen Schaden für den karibischen Staat auf 751 Millionen Dollar bewertet und eine sofortige Aufhebung der Blockade gefordert.