Kritik an Maas-Gesetz auch aus den Regierungsparteien

Von Klaus Ahrens

Der Kleine mit dem Stock im Hintern gibt in Deutschland den Justizminister. Wann immer etwas grundgesetz- oder europarechtswidrig zu regeln ist, ist Heiko Maas (SPD) mit einem flotten Entwurf dabei, wie zuletzt bei der Vorratsdatenspeicherung.

Opposition und Digitalverbände haben ihre Kritik schon lautstark formuliert, jetzt hört man auch deutliche Bedenken gegen das Gesetz gegen Hasskommentare im Internet aus der Regierungskoalition.

Dieses Gesetz bedroht Facebook, Twitter & Co. mit Bußgeldern von bis zu 50 Millionen Euro, wenn diese nicht innerhalb 24 Stunden „offensichtlich strafbare Inhalte“ löschen, und wurde auch schon im Kabinett abgenickt.

Nach einer Vorab-Veröffentlichung von Spiegel- Online stellen auch Netzpolitiker der CDU zu Recht das komplette Konzept des Gesetzes in Frage. Der netzpolitische Sprecher der Unionsfraktion Thomas Jarzombek (CDU) will nach diesem Bericht nicht, dass „Facebook und Co. weiterhin selbst entscheiden dürften, welche Beiträge gelöscht werden„. Er sieht das als Aufgabe einer staatlich regulierten Behörde wie beim Jugendschutz an, will darüber hinaus Bot-Beiträge kennzeichnen lassen und auch ein Recht auf Gegendarstellung installieren.

Auch die Vize-Fraktions-Chefin der SPD, Eva Högl, moniert Aspekte dieses Schnellschusses aus der Hüfte von Heiko Maas. Högl geht es dabei vor allem um den „schrankenlosen Auskunftsanspruch“ bezüglich der Verpflichtung der Dienstanbieter, die Klartextnamen der Verfasser von Beiträgen herauszugeben. Dazu bedürfe es eines richterlichen Vorbehalts, meint Frau Högl.

Herrn Maas ist dringend zu empfehlen, zunächst das Gehirn einzuschalten und erst dann Gesetzestexte zu formulieren…

Foto: Sandro Halank, CC BY-SA 3.0