Kritik am Chef? Online ein echtes Risiko!

Erstellt am 20. Juli 2011 von Rechtkurzweilig

Bewertungen im Internet sind mittlerweile gang und gäbe. Produkte, Dienstleistungen, aber auch Personen werden dort benotet, kritisiert und empfohlen. Nach Lehrern sind nun auch Chefs dran: Auf Internetportalen wie kununu.com, jobvote.com oder meinchef.de können Arbeitnehmer Kompetenz, Führungsverhalten und Leistung ihrer Vorgesetzten, aber auch das allgemeine Betriebsklima, Gehälter, Weiterbildungsangebote und Karrierechancen anonym bewerten. Das klingt zunächst nach erwünschter Transparenz und ist auch durch das Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt, kann aber, wenn das Angebot missbraucht wird, ernsthafte Konsequenzen haben.

Vorsicht ist geboten, wenn man glaubt, mal so richtig gegen den Chef oder die Kollegen vom Leder ziehen zu können, denn die Anonymität, die diese Portale bieten, hat ein Ende, wenn der Nutzer die oft genug von den Gerichten unterschiedlich eng gezogene Grenze der freien Meinungsäußerung überschreitet. Klagt ein Betroffener, kann das Gericht die Nutzerdaten, etwa in Form der IP-Adresse, vom Anbieter einfordern und das Pseudonym aufdecken. Kritik ist also eine Sache, Schmähkritik eine andere. Auch Mutmaßungen und Gerüchte, die als Verleumdungen, üble Nachreden und unwahre Behauptungen verstanden werden können, sollten unterbleiben. Keinen Spaß verstehen Richter, wenn Firmengeheimnisse ausgeplaudert werden. Der Strafanzeige mit empfindlichen Geldbußen und Schadensersatzforderungen sowie Widerruf und Unterlassung folgt in der Regel die Abmahnung oder gar die fristlose Kündigung aussprechen. Gut zu wissen ist, dass bereits der begründete Verdacht einer Straftat für eine Kündigung ausreichend ist.Vertrauliche Details, die nur ein eng einzugrenzender Kollegenkreis wissen kann, berechtigt den Arbeitgeber zur sogenannten Verdachtskündigung aufgrund eines zerstörten Vertrauensverhältnisses.

Natürlich untersagen die entsprechenden Anbieter der Bewertungsportale in ihren Nutzungsregelwerken ausdrücklich diskriminierende, beleidigende, rufschädigende, rassistische und vulgäre Aussagen sowie das Publizieren von Firmengeheimnissen. Auch werden mittlerweile verschiedene Sicherheitsvorkehrungen getroffen, etwa frei verfasste Kommentare manuell freigeschaltet und gegebenenfalls editiert. Dennoch gilt es, die Folgen des Tuns – das häufig spontan aus einer Emotion heraus erfolgt – abzuschätzen. Das gilt nicht nur für spezielle Portale, sondern auch für Facebook, Google Plus und Twitter. Oft ist es nämlich der vermeintlich vertrauenswürdige Kollege von gegenüber, der beim Vorgesetzten plaudert…