Ich habe heute für denkende Menschen ein “Leckerli”, der folgende Beitrag stammt aber – leider – nicht von mir, sondern von der Internetpräsenz “Criminal Tought’s” – Gedankenfrei.wordpress.com, der leider im Moment vom schreiben Abstand genommen hat – was ich persönlich ziemlich schade finde, weil solch kluge Schlussfolgerungen eher selten sind. Dieser Beitrag hat 3 Teile, wovon ich nur den ersten hier reinsetze. Am Ende dieses Beitrages sind die beiden Links für die Fortsetzung 2 und 3 eingebunden.
Autor- Andreas Helten
1. Teil: http://gedankenfrei.wordpress.com/2010/07/15/verfassungswesen/
Ich habe für mich erkannt, dass es so etwas wie „Wahrheit“ nicht gibt. Es gibt nur eine individuelle Wirklichkeit eines jeden Menschen, nämlich das, was der Einzelne für die „Wahrheit“ als subjektive „Wirklichkeit“ konstruiert hat. Eine Wirklichkeit, für die er nicht nur zu streiten, sondern auch zu opfern bereit ist. Ein Weltbild wird nicht so einfach aufgegeben, deshalb wird der Mensch bis zuletzt an seiner Realität festhalten. Das menschliche Verhalten hat viele Gemeinsamkeiten; der Einzelne gegenüber der Gesellschaft einerseits und die Gesellschaft gegenüber den etablierten Autoritäten andererseits. Aber bleiben wir bei dem Begriff „Wahrheit“. Die Rechtsprechung gewährt unzählige Hinweise darauf, welche Substanz bestimmten Begriffen beigemessen wird.
Der Begriff „Wahrheit“ ist ein Rechtsbegriff. Das Gegenteil des Tatsachenbegriffs „Wahrheit“ ist – abweichend vom eingebürgerten Vokabular – nicht die „Lüge“. Der Begriff „Lüge“ besteht in der Rechtsprechung nicht, man spricht von „wahr“ oder „unwahr“. Heinz von Foerster übte bereits Kritik an der „Wahrheit“, von der die Welt spricht, indem er sagte: Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners. Wer von Wahrheit spricht, macht den anderen – direkt oder indirekt – zu einem Lügner“. Noch so viele „Wahrheiten“ sind bedeutungslos und trivial, wenn es doch eigentlich um etwas ganz anderes geht. Die ganze Wissenschaft ist genauso „praktisch“, wie die Politik. Die Frage muss sein, für wen oder was?
Die Dinge sind nicht ansich das oder das, sondern haben für jeden einzelnen Menschen eine ganz bestimmte Bedeutung. In einer geistigen Atmosphäre von naivem semantischem Aberglauben genügt die bloße Erwähnung des Wortes „Realität“, um ahnungslosen Zeitgenossen Ehrfurcht einzuflößen. Für die Verharmlosung derart geistiger Gewalt zahlt die Menschheit einen hohen Preis wie allgemeine Verwirrung, unnötige Armut und Krankheit, vermeidbare Kriege und sonstigem sinnlosen Sterben. Bei dem Stichwort „Realität“ lenkt die Politik ihre Manövriermasse in eine strategisch vorgeprägte „Wahrheit“, welche sie eigens konstruierte und von der breiten Masse fortgedichtet, ausgeschmückt und kommentiert wird. Dies geschieht nach allen Regeln der Kunst.
In Bezug auf die politischen Regelungswünsche und Machtverhältnisse der etablierten Autoritäten, kommt er ins Spiel: Der Gesellschaftsvertrag. Aber, was ist ein Gesellschaftsvertrag? Die Problematik des Demokratieprinzips liegt hauptsächlich in der Verallgemeinerbarkeit des individuellen Willens, der Meinungen und Bedürfnisse. Demokratie ist Wahl, Wahl ist die Übertragung des Willens. Jede Wahl ist ein abstraktes Verfahren, das auf der Verallgemeinerung individueller Interessen und des freien Willens der Menschen in ein Allgemeininteresse übergeht. Und genau hier wurzelt das Problem. In einer Mehrheits- und Massendemokratie gibt es lediglich Ansammlungen von Macht, jedoch keine Ansammlungen von Willen.
Macht ist übertragbar, nicht aber der Wille. Menschen selbst, können und werden nicht vertreten, sondern nur bestimmte einzelne Interessen. Eine Regierung agiert nicht zum Wohle des Staates, schon gar nicht zum Wohle des Volkes, sondern zum Vorteil der Wiederwahl. Über das Wahlverfahren ist aber der ganze Bürger repräsentiert. Kein Wille, weder der des Einzelnen, noch der des gesamten Volkes ist übertragbar ohne Willensentäußerung. Niemand kann seinen Willen verallgemeinern, ohne ihn nicht zugleich aufzugeben. Ein Wille kann nur funktionieren, wenn er ungebrochen und in sich unteilbar ist.
Ein geteilter Wille ist kein Wille. Niemand kann deshalb für den andern wollen. Wenn der Wille des Einzelnen nicht übertragbar ist, so ist es auch der Wille eines ganzen Volkes nicht. Es gibt keinen Willen des Volkes, deshalb ist es auch Unsinn, „im Namen des Volkes“ Recht zu sprechen. Der freie Gesellschaftsvertrag als Grundlage für den staatlichen Vertretungsanspruch eines allgemeinen Interesses ist pure Fiktion.
„Es dauern die Staaten nur so lange, als es einen herrschenden Willen gibt, und dieser herrschende Wille für gleichbedeutend mit dem eigenen Willen angesehen wird. Es kann sich der Staat des Anspruchs nicht entschlagen, den Willen des Einzelnen zu bestimmen, darauf zu spekulieren und zu rechnen. Für ihn ist’s unumgänglich nötig, daß Niemand einen eigenen Willen habe; hätte ihn Einer, so müsste der Staat diesen ausschließen; hätten ihn Alle, so schafften sie den Staat ab.“ [1]
Die Demokratie des Mehrheitsrechts ist vielleicht sogar gefährlicher, als die offene Diktatur, weil sie den Menschen die Illusion von Freiheit und Legitimität gibt und die Notwendigkeit des Widerstands somit nie ins Bewusstsein tritt. Die Demokratie, wie wir sie kennen, ist erst im 18. Jahrhundert von Locke und Rousseau entwickelt worden. Mit dem Demokratiegedanken änderte sich auch die Definition von Legitimität. Die Legitimität des demokratischen Staates beruhte nicht mehr auf der Natur oder auf Gott, sondern auf einem Vertrag. Im Gesellschaftsvertrag wird die Nation zum Ursprung aller Legalität und zur Quelle des Rechts. Das Wahlrecht war auf Eigentum gegründet.
Diejenigen Bürger, die wenig oder gar keinen Steuerbetrag zahlten, besaßen keinerlei politischen Rechte und durften auch nicht wählen. Bis zum 19. Jahrhundert „lag die Aufgabe der Gesetze hauptsächlich darin, Eigentum zu schützen, nicht Freiheit zu garantieren, denn die Freiheit mit allen ihren Rechten und Privilegien war grundsätzlich durch Eigentum garantiert.“ [2] Wahlen bieten aber immer nur die Möglichkeit zwischen verschiedenen Herrschaftsausübern zu wählen, nicht aber die Möglichkeit sich der Beherrschung durch andere zu entziehen. Das allgemeine Wahlrecht ist das Recht der Mehrheit, ihren Willen der Minderheit aufzuzwingen.
Sie meinen, das klingt paradox? Da bin ich ganz Ihrer Meinung, weil ein Wille nun mal nicht übertragbar ist. Nur Machtverhältnisse sind übertragbar, diese werden auch dankend und mit offenen Armen in Empfang genommen. „Man hat nicht das Recht, sich heute Demokrat zu nennen, wenn man neben der vollständigen politischen Befreiung nicht in ebenso weitem Maße die ökonomische Befreiung des Volkes will.“ [3] Die bloße Parlamentspolitik wird die ökonomische Realität niemals entscheidend verändern. Jede politische Reform ohne wesentliche ökonomische Konsequenzen ist bloßes Theater.
Ein Hauptzweck der Sprache ist Beeinflussung, Willens- oder Gedankenbildung. Der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch wusste die Kritik an Recht, Staat und Juristerei, noch in klare Worte zu fassen: „Ein guter Jurist ist, wer mit schlechtem Gewissen Jurist ist.“ [4] Natürlich, es soll auch Juristen ohne Gewissen geben, aber dies soll nicht zum Thema werden. Die Freiheit des Geistes und die Kraft des Verstandes bemisst sich nach der Fähigkeit, Begriffe zu unterscheiden. Es exestiert kein Gebot, das der Mensch nicht heimtückisch auslegen könnte, um es mit seinem Willen in Übereinstimmung zu bringen. Wir sind so manipuliert, daß es uns nicht in den Sinn kommt, das logische System, das unseren Argumentationen zugrunde liegt, ernsthaft in Frage zu stellen.
Wer die Geltung der Logik bezweifelt, läuft Gefahr, für verrückt erklärt zu werden. Die Geltung der Logik über das Wesen einer Verfassung, ist ein Geschwätz, das von der Mehrheit weder verstanden noch hinterfragt wird. Ich behaupte, die unzähligen Artikel und juristischen Kommentare, die Literatur in den Staatsarchiven und Lehrbüchern über das Wesen der Verfassung, ist nichts weiter als Verfassungsgeschwätz. Diese Behauptung möchte ich natürlich nicht so einfach im virtuellen Raum stehen lassen. Die Diskrepanz zwischen den individuellen und den gesellschaftlichen Bedürfnissen, das Fehlen von repräsentativen Einrichtungen, in denen jeder Einzelne für sich arbeitet und spricht, führen zur Realität solcher Allgemeinbegriffe wie Nation und Partei, Konzern und Kirche, Grundgesetz und Verfassung – eine Realität, die nicht mit irgendeiner erkennbaren Wesenheit, wie Gruppen oder Institutionen identisch ist.
Solche Allgemeinbegriffe drücken verschiedene Stufen von Machtverhältnissen innerhalb einer Gesellschaft aus. Alle Welt, besonders die virtuelle Welt des Internet, spricht von der Wichtigkeit des souveränen Staates und seiner »vom Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung«, um es mit der Formulierung des Grundgesetzartikels 146 auszudrücken. Doch was ist eigentlich eine Verfassung? Ist eine Verfassung etwa die Herrschaftsgewalt und Souveränität des Volkes, von dem »alle Staatsgewalt«, mittels schriftlich abgefassten Grundgesetzen ausgeht, sich demzufolge auch aller Staatsgewalt selbst bemächtigt? Ist eine Verfassung etwa die politische Freiheit eines Volkes, das über die Herrschaft ihres Beamtenapparates uneingeschränkt verfügt, diesen lenkt und leitet, über politische sowie wirtschaftliche, militärische und soziale Schwerpunkte die unmittelbare Entscheidungsgewalt innehat?
Wenn eine Verfassung nichts weiter ist, als ein Gesetzeswerk, so kann die Frage, was eine Verfassung ist, nicht mal ansatzweise ergründet und begründet werden, indem man die Fassade mit einer wohlfeilen Aneinanderreihung von ausgelutschten Worthülsen zu schmücken versucht. Fordert man die Menschen auf, die Frage – was denn das Wesen einer Verfassung sei – in Worte zu fassen, so denken die meisten Menschen, dies mit dem Verweis auf die juristische Literatur, wie zum Beispiel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik (in) Deutschland oder auf andersartige Souveränitätsbekundungen zu verweisen. Doch dies versucht höchstens den Inhalt der Verfassung und den Akt des Handelns aus ihr, zu erklären, doch über das Wesen der Verfassung, schweigt sich dieser beschriebene Inhalt aus.
Aber auch Juristen und Staatsrechtler der Moderne verwechseln das wesentliche einer Verfassung mit dem Kleid, dem Mantel, der sie umgibt. Um die Quintessenz der Verfassung zu ermitteln, bediene ich mich an einem Wortspiel, damit wir uns gemeinsam dieser Frage annähern können. In diesem Wortspiel geht es auch um einen Begriff. Wie unterschiedlich man einen Begriff definieren kann, zeigt sich zum Beispiel an dem Wort „Seilschaft“. Eine Seilschaft wird zum Beispiel folgendermaßen erklärt:
„durch ein Seil verbundene Bergsteiger“– sehr langweilig, doch so steht es im Lexikon.
„Gruppe von Personen, die (in der Politik) eng zusammenarbeiten“– klingt schon aufschlussreicher, aber auch das steht im Lexikon.
Eine Seilschaft kann auch dahingehend erklärt werden, das sie sinnverwandt und „gleichbedeutend mit einem Flaschenzug ist: Eine Flasche (Politiker) wird von der anderen nach oben gezogen“.
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Den Unterschied bemerkt? Auch wenn ich Ihnen an dieser Stelle ein Schmunzeln entlockt haben sollte; die Kritik an der Sache selbst, ist sehr deutlich, nahezu selbsterklärend. Doch zurück zu der Frage, was das Wesen einer Verfassung ist. Um dies erkennen zu können, müssen wir ein sinnverwandtes Wort, mit der eine Verfassung auf gleicher Augenhöhe steht, gegenüberstellen. Eine Verfassung ist zugleich auch ein Gesetz. Die Verfassung ist der Grund für die ständig wachsende Menge an Gesetzen, welche die besonderen Organe der Gesetzgebung eines Staates erlassen. Worin liegt aber der Unterschied zwischen einer Verfassung und einem Gesetz. Das dieser Unterschied eine Tatsache ist, lässt sich an unzähligen Beispielen aufzeigen.
Wenn ständig neue Gesetze erlassen werden, dann kümmern sich die Bürgerinnen und Bürger – mehr oder weniger – einen Dreck darum. Doch sobald man an einer Verfassung Hand anlegen und diese ändern will, lässt das Geschrei nicht lange auf sich warten. Warum ist das so? Fragen wir uns, ob nun das Wesen einer Verfassung erklärt werden kann, indem der Unterschied zwischen Verfassung und einem einfachen Gesetz bestimmt werden kann. Lassen Sie sich etwas Zeit, versuchen Sie diesen Unterschied in Worte zu fassen. Nun, dies ist gar nicht so einfach, nicht wahr? Im Grunde stehen wir wieder am Anfang der Problematik, denn um die Frage nach dem Wesen der Verfassung beantworten zu können, sind weitere Begriffe notwendig.
Begriffe wie zum Beispiel Staat, Recht, Gesetz usw. erklären sich zwar durch sich selbst, doch was eine Verfassung ist, erklärt sich daraus nicht. Angenommen, von jetzt auf gleich gäbe es kein einziges in schriftlicher Form verfasstes Gesetz mehr, selbst in den Staatsarchiven und in den privaten Haushalten, den Schreibstuben der Anwälte und Richter, nirgendwo lässt sich ein einziges Gesetz mehr auffinden. Die Stadtarchive aller Städte haben beispielsweise ihre kommunalen Bau- und Verkehrsbetriebe an einen privaten Investor abgetreten, der sich beim Bau der U-Bahn einige Tonnen Stahl gespart hat, ganz nach dem Motto: „wird schon schief gehen“. Wie auch immer, die geschriebenen Gesetze haben das zeitliche gesegnet.
Nun müssen neue Gesetze her, und somit auch die Grundlage, das Fundament einer vom Volke verfassten Ordnung eines Gemeinwesens, nämlich der Verfassung, müssen in einer Nationalversammlung ausgearbeitet werden. Die Bürgerinnen und Bürger nehmen diese Gelegenheit wahr und entscheiden sich, die Verfassung so zu formulieren, dass die bislang praktizierte Willkür des Staatsapparates, keinen Fuß mehr auf den Boden bekommt. Sie beschließen, die Machtverhältnisse grundlegend in andere Bahnen zu lenken und die Mitbestimmung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse demokratisch sinnvoll zu legitimieren. Die Rechtsprechung bekommt also einen von Grund auf neuen Anstrich, im wahrsten Sinne des Wortes.
Dieser Anstrich ist die Verfassung, welche lt. Grundgeschwätz »vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossen worden ist«, nämlich – wenn man so will – Worte auf einem Blatt Papier, nicht mehr und nicht weniger.
Eine niedergeschriebene Verfassung ist nichts weiter als das Wunschbild einer großen Masse von Untertanen, die ihre Souveränitätsansprüche auf einem Blatt Papier verfassen. Man könnte dieses Verfasste mit einer Urkunde vergleichen, mit dem Unterschied, dass die Urkunde nicht dazu dient, als Entwurf zu dienen. Bei den Verfassungen, zumindest was die Mehrheit unter Verfassungen versteht, handelt es sich um eine Schrift, deren Inhalt durch den Willen eines Volkes zum Ausdruck gebracht werden soll, der jedoch nie der Ausdruck eines Volkes und des allgemeinen Willens des Einzelnen ist, da die wirklichen Machtverhältnisse mit dem Verfassten, Geschriebenen, nicht übereinstimmen.
Ein ständiges Ungleichgewicht, deren Energie sich aus den jeweiligen Machtverhältnissen und den Organen entfaltet, ist die Folge von schwarz auf weiß, der so genannten schriftlichen Verfassung. Wenn zum Beispiel ein Autofahrer in einen ziemlich schlimmen Unfall beteiligt ist, doch mit Glück dem Tode entkommen ist, der erleidet nicht selten an einem Schock. Man könnte auch sagen, der Unfallbeteiligte ist in einer schlechten Verfassung. Er überwindt das Erlebte, den Unfall mit all seinen Bildern und Geräuschen, die ihn noch viele Jahre im Traum verfolgen. Ein Sportler ist zum Beispiel in einer hervorragenden gesundheitlichen Verfassung. In dem Begriff Verfassung steckt das Wort „fassen“.
Ein Wort, das mit „greifen“ und „berühren“ in Verbindung steht, denn was man greifen, anfassen kann, ist etwas wirkliches. Ein paar andere Beispiele: Hauptsorge ist die schlechte Verfassung mancher Unternehmen, insbesondere der Unternehmen des Energiesektors. Zirkustiere befinden sich in schlechter gesundheitlicher Verfassung, werden falsch ernährt und unzureichend betreut. Die Natur ist durch den BP-Skandal in einer sehr schlechten Verfassung, zu Wasser zu Land und manchmal auch in der Lüft, gehen solche Nachrichten ‘runter wie Öl’…
Nun, lassen Sie sich bis zur Fortsetzung des Aufsatzes den Begriff Verfassung noch einmal durch den Kopf gehen, denn es gab vor der Weiterentwicklung des Staates und seiner Herrschaftsinstrumente, keine geschriebenen Verfassungen. Die Machthaber waren jedoch in der Verfassung, Macht auszuüben, denn Macht setzt voraus, gute Beziehungen zum Herrenhaus zu pflegen, Grundbesitz, Eigentum und den Schutz durch das Militär zu genießen. Dies sind Machtverhältnisse, sie sind ein Stück Verfassung, nicht das geschriebene Wort auf einem Blatt Papier…
TEIL 2: http://gedankenfrei.wordpress.com/2010/07/31/verfassungswesen-2/
TEIL 3:http://gedankenfrei.wordpress.com/2010/09/26/verfassungswesen-3/
Quellen/Verweise
[1] MAX STIRNER, Der Einzige und sein Eigentum, Stuttgart 1972, Seite 214
[2] HANNAH ARENDT, Über die Revolution, München 1974, Seite 233f
[3] MICHAIL BAKUNIN, Staatlichkeit und Anarchie, Frankfurt/Berlin/ 1972, Seite 726
[4] Vgl. GUSTAV RADBRUCH, Rechtsphilosophie, Stuttgart 1973, Seite 34