Mal eben die Route ändern oder Landgänge streichen, kann zu einem Schadensersatzrecht führen so aktuell ein Urteil aus Karlsruhe. (BGH Urt. v. 14.05.2013, Az. X ZR 15/11).
Verkürzte Landgänge oder das Absagen von Ausflügen gilt nun als Reisemängel. Hiermit stärkt das BGH erneut die Rechte der Passagiere. Allzuoft werden Ausflüge abgesagt oder Häfen kurzfristig geändert. Interessanterweise kassiert das BGH damit 2 gegenläufige Urteile. Nun müssen die Reedereien Ihre eigenen AGB entsprechend anpassen. Erst kürzlich hatte auch ein Berliner Gericht ein Urteil zu Preisangaben gefällt. Ab sofort muss auch das Serviceentgelt das von vielen Reedereien an Bord erhoben wird, im Reisepreis angegeben sein.
Verkürzte Landgänge oder das Absagen von Ausflügen gilt nun als Reisemängel. Hiermit stärkt das BGH erneut die Rechte der Passagiere. Allzuoft werden Ausflüge abgesagt oder Häfen kurzfristig geändert. Interessanterweise kassiert das BGH damit 2 gegenläufige Urteile. Nun müssen die Reedereien Ihre eigenen AGB entsprechend anpassen. Erst kürzlich hatte auch ein Berliner Gericht ein Urteil zu Preisangaben gefällt. Ab sofort muss auch das Serviceentgelt das von vielen Reedereien an Bord erhoben wird, im Reisepreis angegeben sein.