Kreis-, Verwaltungs-

Gebietsreform und ähnliches.

Wat? OK, wie Sie sicherlich wissen bzw. nicht wissen, gab es in Deutschland mehrere solcher Gebiets-Reformen.

Als Beispiel: Ihr Vorfahr wurde in Niedersachsen geboren und zwar im Landkreis Grafschaft Hoya.

Der Landkreis Grafschaft Hoya entstand 1932 aus der Vereinigung des größten Teils des Kreises Hoya mit dem Kreis Syke in der Kreisgebietsreform am Ende der Weimarer Republik.

Am 01. Juli 1972 fing dann in Niedersachsen die große Gebietsreform an. Die Landkreise wurden geändert. „Kleinkleckersdorf“ kam zum „Landkreis B“ hinzu und „Großkleckerdorf“ blieb im alten „Landkreis A“. Nächste Änderung dann im März 1974 mit diversen Eingemeindungen und die letzte dann am 01. August 1977. Seit diesem Tage gibt es den Landkreis Grafschaft Hoya nicht mehr.

Also zwischen 1932 und heute kann ein Ort zu mehrerem Landkreisen, Gemeinden etc. gehört haben.

Was hat dies nun mit meiner Familienforschung zu tun?

Nur weil „Kleinkleckersdorf“ heute im „Landkreis C“ liegt, müssen die alten Urkunden nicht zwangsläufig auch im Archiv im „Landkreis C“ zu finden sein. Ebenso können diese in den Archiven von „Landkreis B“ oder „Landkreis A“ liegen.

Also wie immer in der Forschung an die jeweilige Zeit denken und auch mal um die Ecke herum.

Liebe Grüße und eine erfolgreiche Woche wünscht,

Andrea Bentschneider


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