Krankenversicherung

In diesem Beitrag sehen wir uns die Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung einmal näher an. Die oberste Aufgabe nach §1 SGB V ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten.

Wie in der Krankenversicherung unterschieden wird

Ja, in der gesetzlichen Krankenversicherung wird unterschieden. Es wird jedoch unterschieden in den Fällen der:

  • Mutterschaft
  • Krankheit
  • und der Rehabilitation

Wer wird in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert

  • Nach dem §5 Abs.1 Nr. 1-12 aus dem SGB V werden Pflichtversicherte Personen, wie z.B. Arbeitnehmer und Angestellte, durch die Versicherungspflicht und durch ihre Wahl einer Krankenkasse zugeteilt.
  • Die Familienangehörigen ohne eignes Einkommen, können nach dem §10 SGB V in die kostenfreie Familienversicherung aufgenommen werden.
  • Personen, auf die die oberen beiden Umstände nicht zutreffen können sich nach §9 Abs.1, Nr.1-8 SGB V  freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
  • Versicherungsfreie Personen, wie z.B. Beamte, Richter, Soldaten und Arbeitnehmern mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, können sich nach §6 Abs.1 Nr. 1-8, Abs.2 SGB V freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
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